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Prozessstart nach manipuliertem Champagner

Champagner

Drei Jahre nach dem tödlichen Vorfall in einem Weidener Restaurant steht nun ein mutmaßlicher MDMA-Händler vor Gericht.

Was als geselliger Abend unter Freunden begann, wurde im Februar 2022 zu einem der bizarrsten und tragischsten Fälle der jüngeren Gastronomiegeschichte. Eine Gruppe bestellte Champagner – und ahnte nicht, dass in der Flasche statt Schaumwein eine hochkonzentrierte MDMA-Lösung steckte. Acht Personen tranken davon, mehrere brachen sofort zusammen, ein Mann starb.

Fast drei Jahre später wird der Fall nun juristisch aufgearbeitet. Am 4. Dezember startet vor dem Landgericht Weiden der Prozess gegen einen 46-jährigen Niederländer, den die Staatsanwaltschaft für mitverantwortlich hält. Ihm werden unter anderem fahrlässige Tötung sowie bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen.

MDMA im Schampus-Look

Nach Erkenntnissen der Ermittler soll der Angeklagte Teil einer Gruppe gewesen sein, die MDMA in großen Mengen herstellte und international vertrieb. Um den Transport zu tarnen, füllte das Netzwerk die flüssige Droge in Champagnerflaschen ab und lagerte sie in einem Depot. Der Beschuldigte habe dabei die Rolle eines Logistikers übernommen und war demnach zuständig für den Transport und Verkauf der manipulier­ten Flaschen im Ausland.

Über bislang nicht vollständig geklärte Wege gelangten mehrere dieser Flaschen in den regulären Handel – und schließlich in ein Restaurant in Weiden. Äußerlich waren sie nicht von normalem Champagner zu unterscheiden.

Urteil Anfang März erwartet

Am 13. Februar 2022 öffneten Gäste die Flasche, stießen an – und brachen Sekunden später zusammen. Eine Person starb, andere mussten mit schweren Vergiftungen behandelt werden. Die Behörden warnten damals eindringlich vor weiteren Flaschen, die noch im Umlauf sein könnten.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es vorhersehbar war, dass eine der manipulierten Flaschen in den Verkehr gelangen könnte. Auch die Flasche, die in Weiden geöffnet wurde, wird dem Angeklagten unmittelbar zugerechnet.

Für bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sieht das Gesetz Freiheitsstrafen zwischen fünf und fünfzehn Jahren vor. Dazu kommen mögliche Strafen für fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung.

Das Gericht hat zunächst 21 Verhandlungstage angesetzt – ein Urteil wird für Anfang März erwartet.


Redaktion
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