© Henris Edition

Urteil im Gault&Millau Streit

Das OLG Düsseldorf hat im Markenrechtsstreit um die Gault&Millau-Lizenz für den deutschen Lizenznehmer Henris Edition entschieden. Die Vorwürfe der Muttermarke, der Verlag besitze keine Rechte mehr, wies das Gericht als unbegründet zurück.

Im Markenrechtsstreit zwischen den russischen Inhabern von Gault&Millau International mit Sitz in Genf und dem deutschen Lizenznehmer, dem Münchner Verlag Henris Edition, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag zugunsten des hiesigen Lizenznehmers entschieden. Mit seinem Beschluss wies das OLG Düsseldorf sämtliche Kündigungsgründe, die Gault&Millau International zuvor gegen den Münchner Verlag erhoben hatte, als »nicht schlüssig« zurück.

Was war geschehen?

Am Donnerstag erst hatte die Muttermarke seinem deutschen Lizenznehmer in einer Pressemitteilung vorgeworfen, den Namen Gault&Millau seit rund drei Monaten ohne Genehmigung zu nutzen. Das Schreiben las sich wie eine Anklageschrift: Die Muttermarke Gault&Millau International führte als Gründe für die bereits am 16. November 2023 ihrerseits erfolgte Beendigung der Geschäftsbeziehung mit Henris Edition unter anderem an, der Münchner Verlag stehe mit seinen Lizenzgebühren im Zahlungsrückstand und verstoße gegen die international geltenden lizenzvertraglichen Vorgaben.

Hans Fink, der den Verlag Henris Edition mit seiner Frau Hannah Fink-Eder gründete, hatte die Anschuldigungen am Freitag abgestritten und angekündigt, rechtliche Schritte dagegen einzuleiten – mit Erfolg, wie sich am Montag zeigte.

Richterspruch zugunsten des Klägers

Die Behauptung, Henris Edition sei mit seinen Lizenzzahlungen im Rückstand, wurde vom OLG Düsseldorf vollumfänglich als unbegründet zurückgewiesen. Auch Verletzungen gegen die international geltenden lizenzvertraglichen Vorgaben konnte das Gericht nicht feststellen.

Als Reaktion auf den Richterspruch teilte der Münchner Verlag am Montagabend mit, man werde »die begonnene Arbeit bei Restauranttests und Weinverkostungen unverändert fortsetzen, die gedruckten Guides im Herbst veröffentlichen und in der Gault&Millau by Henris App die Testergebnisse seiner unangekündigten, anonymen und selbst bezahlten Restauranttests sowie die Ergebnisse aus den Weinverkostungen ständig aktualisieren.«

Einen Seitenhieb gegen die gegnerische Streitpartei konnte sich Henris-Edition-Gründer Fink trotz des zu seinen Gunsten gefällten Richterspruchs nicht verkneifen: »Offensichtlich haben die Angriffe der russischen Investoren auf uns als deutschen Lizenznehmer ganz andere Hintergründe als unsere seriöse Umsetzung der gültigen Lizenz«, so Finks Mutmaßung.

Ein Versuch von Revolution

Der Medienmanager hatte die Gault&Millau-Lizenz im Februar 2022 vom Burda-Verlag übernommen, für den er sie zuvor, im Mai 2020, in seiner damaligen Funktion als Geschäftsführer für den Bereich Food erworben hatte.

Im Juli 2023 hatte der langjährige Gault&Millau-Chefredakteur Christoph Wirtz sein Amt niedergelegt. Monatelang blieb der Chefposten daraufhin leer, bis er Anfang des Jahres dann von einem mehrköpfigen »Expertenrat« unter dem Vorsitz von Otto Geisel ersetzt wurde. Der Designer Jochen Rädeker wurde zur Verwunderung vieler zum neuem Herausgeber berufen.

Der personellen Neuaufstellung des deutschen Gault&Millau folgte die Ankündigung, künftig Leserinnen und Lesern in die Restaurantbewertungen einbinden zu wollen. Vor allem letztgenannte Änderung gilt vielen als Ursache für die Eskalation des Streits mit der Muttermarke Gault&Millau International.

Vorsitzender Geisel und Herausgeber Rädeker teilten auf Anfrage mit, dem aktuellen Konflikt zum Trotz an ihren Ämtern festhalten zu wollen. »Ich habe überhaupt keinen Grund, die gerade erst begonnene Arbeit sofort wieder einzustellen – und freue mich auf weniger turbulente, dafür genussreichere Zeiten«, so Rädecker.

Eine Anfrage an Gault Millau International blieb bisher unbeantwortet.

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Sebastian Späth
Sebastian Späth
Chefredakteur Deutschland
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Von Sebastian Späth