© Shutterstock

Lindner plant Entlastungen bei Biersteuer für Hobbybrauer

Eine gute Nachricht für alle Hobbybrauer: Der Bundesfinanzminister will die Menge des nicht zu versteuernden Biers anheben. Auch die Anmeldepflicht für privates Bierbrauen soll abgeschafft werden.

Bundesfinanzminister Christian Lindner strebt an, Hobbybrauer, die Bier für die eigene Nutzung herstellen, steuerlich zu entlasten. Gemäß einem Entwurf des Jahressteuergesetzes, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, soll das Brauen von bis zu 500 Liter Bier für Hobbybrauer steuerfrei bleiben dürfen.

Aktuell gestattet die Biersteuerverordnung Hobbybrauern lediglich 200 Liter unversteuert zu erzeugen. Das Gesetz steht jedoch erst in den Startlöchern und wurde weder durch den Bundestag noch das Kabinett bewilligt, wie die »Augsburger Allgemeine« berichtete.

Bier-Bürokratie

Die Höhe der Biersteuer richtet sich nach dem Stammwürzegehalt des Bieres. Grundsätzlich fallen für 100 Liter Pils, Alt oder Kölsch in der Regel 8 bis 9 Euro Steuern an, während Brauer für die gleiche Menge Starkbier ungefähr 12 bis 13 Euro abführen müssen.

Darüber hinaus ist geplant, die Anmeldepflicht für privates Bierbrauen beim Hauptzollamt abzuschaffen. Im Zuge derer musste bisher ebenfalls die voraussichtliche jährliche Produktionsmenge angegeben werden.

Im ersten Halbjahr 2022 flossen laut Bundesregierung rund 7000 Euro an Biersteuereinnahmen durch Hobbybrauer in die Staatskasse. Mit großen Verlusten für den Bundeshaushalt ist dementsprechend nicht zu rechnen.


NICHTS MEHR VERPASSEN!

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an.

Danina Herrmann
Autor
Mehr zum Thema
Rezeptsammlung
Rezept-Ideen: Kochen mit Bier
Biergenuss endet nicht im Glas, der Gerstensaft verleiht auch Speisen eine besonders genussvolle...
Von Redaktion