Welches Brunch-Lokal ist Ihr persönlicher Favorit?

Welches Brunch-Lokal ist Ihr persönlicher Favorit?
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Voting: Falstaff sucht die beliebtesten Brunch-Lokale Deutschlands 2023

Das Voting um die beliebtesten Brunch-Lokale in Deutschland geht in die zweite Runde: Wählen Sie Ihren Favoriten jetzt bis an die Spitze!

Eine reichhaltige Auswahl an Brot und Brötchen, unterschiedliche Eierspeisen, Waffeln, Müsli, Wurst- und Käsespezialitäten, schmackhafte Hauptgerichte und eine große Variation an Desserts: An einem Wochenende gibt es kaum etwas Schöneres, als mit Freund:innen oder der Familie bei einem hervorragenden Brunch in den Tag zu starten.

Deshalb wollte Falstaff von Ihnen wissen: Wo gehen Sie am liebsten brunchen? Wo sind Qualität und Ambiente besonders gut? Und in welchem Lokal gibt es das außergewöhnlichste und reichhaltigste Speiseangebot?

Das Voting ist beendet. In Kürze werden die Ergebnisse bekanntgegeben. 


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Das Voting war bis 12.4.2023, 12 Uhr mittags aktiv.

Sollte Ihr Lieblingsbetrieb fehlen: Leider konnten aus logistischen Gründen nicht alle Brunch-Locations des Landes berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblingsbetriebe zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurde dann eine Bestenliste für die unterschiedlichen Regionen erstellt.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, das Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc. (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc. ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss (unmittelbar oder mittelbar), keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen. 

Pia Schorlemmer
Pia Schorlemmer
Autorin
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