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Tourismus-Staatssekretärin will mit Klarnamenpflicht gegen Fake-Bewertungen vorgehen
Susanne Kraus-Winkler sieht »gezielte Negativbewertungen von Konkurrenzbetrieben, gekaufte Likes oder irreführende Erfahrungsberichte von Scheinkunden« als Bedrohung für die Branche.
von Alexander Schöpf
05. Februar 2024
Italien macht es vor: Die Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (Fratelli d’Italia) hat kürzlich angekündigt, anonyme Online-Bewertungen für Hotels, Restaurants und Lokale in Zukunft verbieten zu wollen. »Bewertungen können über Leben und Tod von Unternehmen, Hotels und Restaurants entscheiden. Man kann eine negative Bewertung abgeben, ohne jemals in einem bestimmten Restaurant gegessen zu haben«, so die Tourismusministerin Daniela Santanchè Ende Jänner.
»Internet ist kein rechtsfreier Raum«
Österreich soll jetzt nachziehen, fordern hiesige Tourismus- und Gastrounternehmer. »Das ist eine gute Entscheidung, das wünsche ich mir auch in Österreich«, sagte etwa Johann Spreitzhofer, Hotelier-Obmann in der Wirtschaftskammer (WKÖ), kürzlich im »Ö1-Morgenjournal«. Bei Tourismusstaatssekretärin Susanne Kraus-Winkler und der ÖVP stoßen die Forderungen auf fruchtbaren Boden. »Die aktuellen Diskussionen in Italien und Österreich bestätigen, dass Bewertungsplattformen immer häufiger zweckentfremdet werden, um absichtlich unwahre Behauptungen anonym zu verbreiten«, so Kraus-Winkler. Gängige Beispiele seien »gezielte Negativbewertungen von Konkurrenzbetrieben, gekaufte Likes oder irreführende Erfahrungsberichte von Scheinkundinnen und -kunden«. Mit einer Klarnamenpflicht, wie sie auch im »Österreichplan 2030« von Bundeskanzler Karl Nehammer vorgesehen sei, ließe sich solchen Fehlentwicklungen »wirkungsvoll entgegenwirken«, ist die Tourismusstaatssekretärin überzeugt.
Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky schlägt in die gleiche Kerbe: »Viele Menschen vertrauen bei ihren Kaufentscheidungen oder Restaurantbesuchen den Bewertungen auf Online-Plattformen. Dieses Vertrauen darf nicht durch Fake-Online-Bewertungen zerstört werden, denn diese untergraben nicht nur das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern schaden auch ehrlichen Unternehmerinnen und Unternehmern. Wir streben eine digitale Welt an, die von Authentizität und Fairness geprägt ist. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und was offline gilt, muss auch online gelten.«
»Dreifaches Problem«
Für Susanne Kraus-Winkler sind absichtlich unwahre Online-Bewertungen gleich ein »dreifaches Problem«: »Erstens schaden Fake-Bewertungen der Glaubwürdigkeit der Plattform, zweitens werden Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre geführt und drittens verursachen sie unfaire Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Betriebe.«
Dabei seien Online-Bewertungsplattformen gerade für den Tourismus wichtig: Sie steigern die Bekanntheit von Betrieben und fördern den Qualitätswettbewerb. Deshalb gehe es auch nicht darum kritische Bewertungen – solange diese »ehrlich und konstruktiv« seien – zu verhindern. Auch soll es sich bei der Klarnamenpflicht »weder um ein Meinungs-, noch um ein Nickname-Verbot« handeln. Wichtig sei vielmehr, dass Behörden bei rechtswidrigen Aussagen – wie beispielsweise bei Drohungen gegen Mitarbeitende – rasch einschreiten können und absichtlich unwahre Behauptungen erschwert werden.
So denkt die Falstaff-Community über eine Klarnamenpflicht.
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