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Airbnb-Albtraum: Mieterin bleibt 540 Tage ohne zu zahlen in Luxus-Immobilie

Für einen Airbnb-Vermieter in Los Angeles hat sich das Geschäft der Kurzzeitvermietungen in einen wahren Albtraum verwandelt. Eine Mieterin weigert sich hartnäckig, eine Luxus-Immobilie in den malerischen Hügeln von Brentwood zu verlassen – und hat bereits über 540 Tage lang keine Miete gezahlt.

Ein Airbnb-Vermieter in Los Angeles, Sascha Jovanovic, erlebt eine wahre Odyssee, nachdem eine Mieterin, Elizabeth Hirschhorn, sich weigert, seine Luxus-Immobilie in den Hügeln von Brentwood zu verlassen. Elizabeth Hirschhorn war im September 2021 für einen sechsmonatigen Langzeitaufenthalt eingezogen, der 105 US-Dollar pro Nacht kosten sollte. Als jedoch der Zeitpunkt für ihren Auszug im April 2022 gekommen war, weigerte sie sich vehement und startete stattdessen einen juristischen Schlagabtausch mit dem Eigentümer. Sie forderte sogar eine Umzugshilfe in Höhe von 100.000 Dollar, wie aus einem bestätigten Vergleichsangebot hervorgeht.

Das Problem für den Vermieter: Die Stadt hatte die Immobilie von Sascha Jovanovic offenbar nie zur Nutzung freigegeben, und es gab Probleme mit nicht genehmigten Bauarbeiten, darunter eine Dusche. Elizabeth Hirschhorn argumentiert, dass sie aufgrund dieser Umstände nicht verpflichtet sei, Miete zu zahlen, und ein Richter hat bereits entschieden, dass es keinen rechtlichen Grund für ihren Rauswurf gebe, unter Berufung auf das komplexe System der städtischen Mietstabilisierungsverordnung.

»Mieterin aus der Hölle«

Dieser ungewöhnliche Fall hat sich zu einem langwierigen Rechtsstreit entwickelt, bei dem beide Parteien Klagen eingereicht haben. Elizabeth Hirschhorn behauptet, von Sascha Jovanovic belästigt und eingeschüchtert worden zu sein, um sie zum Auszug zu bewegen, während Jovanovic sie als »Mieterin aus der Hölle« bezeichnet.

Airbnb selbst sieht sich nicht verpflichtet, in den Rechtsstreit einzugreifen, nachdem Jovanovic den Aufenthalt von Hirschhorn inoffiziell um einen Monat verlängert hatte. Das Unternehmen riet ihm stattdessen, sich an die örtlichen Strafverfolgungsbehörden zu wenden, um die Mieterin aus der Wohnung zu entfernen.


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Redaktion
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