Österreichs bekanntestes römisches Bauwerk: das Heidentor bei Carnuntum.

Österreichs bekanntestes römisches Bauwerk: das Heidentor bei Carnuntum.
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Carnuntum wird nächstes DAC-Gebiet

Die Niederösterreicher setzen auf die Herkunftspyramide und etablierte Sorten wie Grünen Veltliner, weiße Burgundersorten, Zweigelt und Blaufränkisch.

So vielfältig der Rebsortenspiegel in Carnuntum ist, so herausfordernd war die Einigung auf einen gemeinsamen Nenner für den DAC-Status. 16 Jahre nach dem Weinviertel DAC als Pionier in der Sache legte das  Weinbaugebiet Carnuntum nach gründlichen Überlegungen und regionaler Konsensfindung einen DAC-Verordnungsentwurf vor, der nun von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus, Maria Patek, unterzeichnet wurde. Damit wird Carnuntum zum 14. österreichischen Weinbaugebiet mit spezifischem Schutz für gebietstypische Weine.

Gebietswein, Ortswein, Riedenwein

Wie die Steiermark sowie das Kamp-, Krems- und Traisental setzt auch das im Osten von Wien gelegene, 906 Hektar Weinbaufläche umfassende Carnuntum künftig auf eine dreistufige DAC-Regelung: Gebietswein, Ortswein und Riedenwein. Der Sortenspiegel fokussiert auf die Paradesorten des Gebiets: bei den Weißweinen Chardonnay, Weißburgunder und Grüner Veltliner, bei den Rotweinen Zweigelt und Blaufränkisch. Reinsortige Carnuntum-DAC-Weine müssen ausschließlich aus diesen Sorten vinifiziert werden, Verschnitte zu mindestens zwei Dritteln. Das bedeutet, dass Cuvées auch bis zu einem Drittel andere Qualitätsweinrebsorten enthalten können – beim Rotwein etwa St. Laurent, Cabernet Sauvignon oder Merlot.

Rubin Carnuntum bleibt

Mit charakterstarken Rotweinen und kraftvoll-strukturierten Weißweinen kann das Weinbaugebiet Carnuntum schon seit einiger Zeit aufzeigen. Die neue DAC-Verordnung sieht vor, dass alle Weine der Geschmacksrichtung »trocken« zu entsprechen haben und Rotweine zudem einen Alkoholgehalt von mindestens 12,0 % vol. aufweisen müssen. Darüber hinaus sollen Orts- und Riedenweine genügend Zeit für die Entwicklung ihres eigenständigen und ausdrucksstarken Charakters erhalten: Der Antrag zur Erlangung der staatlichen Prüfnummer darf bei Weißwein nicht vor dem 15. März und bei Rotwein nicht vor dem 1. November des auf die Ernte folgenden Jahres erfolgen. Die etablierte Marke Rubin Carnuntum bleibt bestehen und ist auch in Zukunft Garant für besonders gebietstypische Zweigelt-Weine.

Übersicht

Zugelassene Rebsorten:

  • Weißwein: Grüner Veltliner, Weißburgunder, Chardonnay
  • Rotwein: Zweigelt, Blaufränkisch
  • Cuvées zu mindestens 2/3 aus diesen Rebsorten, Rest: Qualitätsweinrebsorten

Geschmacksrichtung: trocken

Alkohol: min. 12,0 % vol.

Herkunftspyramide:

  • Gebietswein
  • Ortswein
  • Riedenwein

www.carnuntum.com | www.oesterreichwein.at

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Von Redaktion