Wolfgang Hartl, das Gesicht hinter WOIF: frisches Craft Beer aus Salzburg und einer der diesjährigen Sieger.

Wolfgang Hartl, das Gesicht hinter WOIF: frisches Craft Beer aus Salzburg und einer der diesjährigen Sieger.
© WOIF

Das sind Österreichs beliebteste Mikrobrauereien 2023

Mit rund 15.000 abgegebenen Stimmen ist das Voting rund um die beliebtesten Klein-, Gasthaus- oder Mikrobrauereien des Landes geschlagen. Hier finden Sie alle Sieger-Betriebe.

In Österreich gibt es in etwa 320 Braustätten, damit ist es eines der Länder mit der größten Dichte an Brauereien weltweit. Es sind Gasthaus-Brauereien, Craft Beer-Schmieden und Klein- sowie Mikrobrauereien, die die Biervielfalt des Landes erhöhen. Falstaff führt jährlich eine Wahl der beliebtesten Kleinbrauereien durch, um die leidenschaftlichen Bierbrauer und die Brauvielfalt zu unterstützen.

Rund 9,86 Millionen Hektoliter Bier wurden im vergangenen Jahr in Österreich abgesetzt. Der Löwenanteil entfällt dabei auf die großen Player am Markt, es gibt hierzulande aber auch eine stetig wachsende, dynamische Craft Bier Szene. Diese Dynamik wurde auch einmal mehr im Rahmen des Votings rund um die beliebtesten Kleinbrauereien des Landes bewiesen. In den vergangenen zwei Wochen konnte die Falstaff-Community in den Top 10 Listen für ihre Bundesländer-Favoriten abstimmen, rund 15.000 Stimmen wurden abgegeben und nun stehen die Sieger fest.

Als »stärkstes« Bundesland tat sich Wien hervor, wo das Leopoldauer Brauhandwerk im 21. Bezirk seinen erneuten Sieg vom Vorjahr bestätigen konnte. Während in einigen Bundesländern »altbekannte Gesichter« den Siegerthron einnahmen, gibt es anderenorts frischen Wind auf Platz 1. So etwa in Salzburg, wo »WOIF - Der Biersieder« den Titel nach Hause bringen konnte.

Die Sieger im Überblick

Wien

Niederösterreich

Burgenland

Oberösterreich

Salzburg

Steiermark

Kärnten

Tirol

Vorarlberg


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Ablauf und Nutzungsbedingungen

Das Voting war bis 8.5.2023, 12 Uhr mittags aktiv.

Sollte Ihr Lieblings-Betrieb fehlen: Leider konnten aus logistischen Gründen nicht alle Kleinbrauereien des Landes berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblings-Betriebe zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurde dann eine Bestenliste für jedes Bundesland erstellt.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen. 

Redaktion
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