Gesetzliche Grundlage für ein offizielles landesweites Klassifikationssystem geschaffen
Alle österreichischen Weinbergslagen können zur Klassifizierung als »Erste Lage« oder »Große Lage« nominiert werden.
Der 20-jährige DAC-Prozess in Österreich, der 2003 mit dem Weinviertel DAC begann, wurde kürzlich finalisiert. Mit dem Thermenregion DAC ist das Herkunftssystem in der österreichischen Weinlandschaft komplett. Ab der Ernte 2023 gibt es die ersten DAC-Weine aus dem niederösterreichischen Weinbaugebiet.
Soeben erfolgte der nächste Schritt: Ab sofort ist es in allen Österreichischen Weinbaugebieten möglich, die Weinbergslagen (in Österreich wird dafür der Begriff »Ried« verwendet) zu klassifizieren. Die Weinrecht-Sammelverordnung bildet die gesetzliche Grundlage für ein offizielles landesweites Klassifikationssysten.
»Erste Lage« und »Große Lage«
Nach Nominierung durch die Regionalen Weinkomitees (RWK) und Bestätigung durch das Nationale Weinkomitee (NWK) können nach einem normierten Klassifikationsprozess die besten Rieden als »Erste Lage« oder »Große Lage« bezeichnet werden.
»Österreich ist damit – außerhalb Frankreichs – das erste und einzige Land, in dem eine Klassifizierung der Weinberge auf gesetzlicher Ebene möglich ist«, freut sich die Vereinigung der Österreichischen Traditionsweingüter (ÖTW), die in den vergangenen Jahren entsprechende Initiativen gesetzt hat.