Schilcher-Kollektion vom Weingut Langmann vulgo Lex.

Schilcher-Kollektion vom Weingut Langmann vulgo Lex.
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Neues Weinbaugebiet »Schilcherland DAC«

Österreich hat ab sofort ein zehntes offizielles DAC-Weinbaugebiet: »Schilcherland DAC« - ehemals als »Weststeiermark« bezeichnet.

Nach den seit Anfang des Jahres laufenden Gesprächen (Falstaff hat berichtet) darf sich das Weinbaugebiet »Weststeiermark« nun seit Oktober als »Schilcherland DAC« in die Liste der spezifischen Weinbaugebiete in den Reigen der DAC-Weinbaugebiete reihen. Das Areal umfasst das ehemalige Weinbaugebiet Weststeiermark (546 ha) sowie die Katastralgemeinde Obergreith. Als »Schilcherland DAC Klassik« oder »Schilcherland DAC« mit der verpflichtenden Angabe einer Ried, dürfen ab jetzt nur Qualitätsweine in Verkehr gebracht werden, die zu hundert Prozent aus der Rebsorte Blauer Wildbacher als Roséwein bereitet wurden. Gleichgepresste oder rot ausgebaute Wildbacher sind ebenso wenig betroffen, wie Schilcher-Schaumweine. Letztere werden in der Sektverordnung reglementiert. 

Gesetzliche Anforderungen

In der Weststeiermark wird traditionell aus der roten Rebsorte »Blauer Wildbacher« der Roséwein Schilcher vinifiziert. Als »Schilcherland DAC« muss dieser nun diversen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ein »Schilcherland DAC Klassik« muss trocken sein und einen Mindestalkoholgehalt von 11,0 % vol. bzw. darf einen maximalen Alkoholgehalt von 12,0 % vol. aufweisen. Sein Geschmack muss frisch-fruchtig sein und sollte die Aromen von Erdbeeren, Roten Johannisbeeren und Himbeeren transportieren. Auch Noten von Holunderblüten und Cassis gelten als klassisch, ein Holzton darf nicht zu schmecken sein. Ein »Schilcherland DAC« mit Angabe einer Ried sollte dasselbe Geschmacksbild aufweisen, allerdings kräftiger und würziger ausfallen, der Alkoholgehalt muss mindestens 12,0 % vol. betragen.
Bereits im Jahr 2001 schuf eine Gesetzesnovelle in Österreich die Möglichkeit, gebietstypische Weine, definiert von regionalen Weinkomitees, zu etablieren, indem dem Namen des Weinbaugebietes die Zusatzbezeichnung »DAC« (Districtus Austriae Controllatus) hinzugefügt wird. Nur diese Weine, kontrolliert durch die staatliche Prüfnummer und eine weitere Prüfung der Typizität, dürfen auf dem Etikett die Herkunft des spezifischen Weinbaugebiets tragen.

© ÖWM
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