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Trend: Winzerglühweine erobern die Vorweihnachtszeit

Die Vorweihnachtszeit erlebt einen aromatischen Wandel: Winzerglühweine avancieren zu den neuen Stars der Weihnachtsmärkte und begeistert vinophile Feinschmecker.

Die Vorweihnachtszeit erlebt einen zunehmenden Trend: Winzerglühweine, von deutschen Weinerzeugern hergestellt, erobern die Herzen der Genießer. Sowohl auf den Weihnachtsmärkten als auch im Lebensmittel- und Weinfachhandel sind Glühweine vermehrt zu finden. Besonders im Fokus stehen dabei weiße und Rosé-Glühweine, die sich einer stetig wachsenden Beliebtheit erfreuen. Laut der Datenbank des Deutschen Weininstitut (DWI) gibt es derzeit 219 Weinerzeuger, die eigenen Glühwein anbieten.

Traditionelle Zubereitung

Das Würzen von Wein hat eine lange Geschichte. Schon in der Antike verfeinerten die Römer ihren Wein mit Gewürzen. Alte Rezepte ähneln heutigen Glühweinmischungen, die oft Zimt, Nelken, Sternanis und Früchte enthalten.

Um die fruchtigen Weinaromen nicht zu überdecken und den Glühwein nicht bitter werden zu lassen, ist Fingerspitzengefühl gefragt. Es empfiehlt sich eine dezente Würzung und ein behutsames Erwärmen bei mittlerer Hitze. Der fertige Glühwein sollte nicht über 70 °C erhitzt werden.

Wie vom Weihnachtsmarkt

Klassischen Glühwein, wie man ihn gerne auf dem Weihnachtsmarkt trinkt, kann man einfach und schnell zu Hause herstellen. Dafür wird heimischer Rotwein nach Geschmack mit Kandis oder Honig gesüßt und mit einer unbehandelten Orange oder Zitrone, Gewürznelken, Zimt und Apfelstücken gewürzt. Bei niedriger Temperatur ziehen lassen, Gewürze herausfiltern und vor dem Servieren erwärmen.

Für roten Glühwein sind Spätburgunder, Dornfelder oder Regent empfohlen, während sich für weißen Glühwein säuremilde Sorten wie Müller-Thurgau oder Silvaner anbieten.

Weinrechtliche Vorschriften

Gemäß dem Weingesetz handelt es sich bei Glühwein um ein »aromatisiertes weinhaltiges Getränk«, das ausschließlich aus Rot-, Weiß- oder Roséwein hergestellt, gesüßt und gewürzt wurde. Der Alkoholgehalt muss mindestens 7 Vol.-% und weniger als 14,5 Vol.-% betragen.

Die EU-Verordnung für roséfarbene Glühweine wurde 2022 angepasst. Diese dürfen nun sowohl aus Roséwein als auch aus einer Cuvée von Rot- und Weißwein hergestellt werden. Die Verwendung alkoholfreier Weine mit Glühweingewürzen erfordert eine spezifische Kennzeichnung.

»Winzerglühwein« darf sich übrigens nur so nennen, wenn der Glühwein aus eigenen Weinen zubereitet wurde. Die Bezeichnung »Deutscher Glühwein« hingegen an, dass die Grunderzeugnisse aus Deutschland stammen.


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Redaktion
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