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Corona: Beschränkung der Gästanzahl in Restaurants fällt

In Schweizer Restaurants dürfen ab Freitag, 26. Juni, wieder beliebig viele Personen zusammensitzen – zudem wird die Einreise in die Schweiz erleichtert.

Nachdem mit 31. Mai, nach dem monatelangen Lockdown, endlich wieder alle Restaurants öffnen durften, folgt nun vier Wochen später der nächste Öffnungsschritt: Ab Freitag, 26. Juni, wird die Beschränkung der Personenanzahl pro Tisch in Schweizer Gastronomiebetrieben aufgehoben – in Innenräumen sowie im Freien.

In Aussenbereichen fällt zudem die Sitzpflicht bei der Konsumation sowie die Kontaktdatenpflicht. In Innenbereichen gilt weiterhin eine Sitzpflicht während der Konsumation und der Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden. Zudem müssen die Kontaktdaten weiterhin erhoben werden, es reicht allerdings ein Kontakt pro Gruppe. Ebenso bleibt die Maskenpflicht vorerst bestehen, ausser wenn die Gäste am Tisch sitzen.

Auch Diskotheken und Tanzlokale dürfen ab 26. Juni wieder ohne Maskenpflicht, Erhebung von Kontaktdaten und Personenschränkungen öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt wird.

Einreise in die Schweiz wird erleichtert

Da die Corona-Fallzahlen und die Hospitalisierungen weiterhin deutlich abnehmen, erleichterte der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. Juni zudem die Einreise in die Schweiz: Für Einreisen aus dem Schengen-Raum wird grundsätzlich die Quarantänepflicht aufgehoben. Eine Testpflicht besteht nur noch für Personen, die mit dem Flugzeug einreisen und die nicht geimpft und nicht genesen sind. Zudem lockert die Schweiz die noch bestehenden Einreisebeschränkungen für nachweislich geimpfte Drittstaatsangehörige.

Alle Lockerungen ab 26. Juni im Überblick:

  • Keine Beschränkung der Anzahl Gäste pro Tisch in Restaurants
  • Keine Beschränkungen der Kapazität und Anzahl Personen sowie keine Maskenpflicht bei Grossveranstaltungen mit Covid-Zertifikat
  • Keine Masken- und Abstandspflicht bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten sowie keine Unterscheidung zwischen Profis und Laien
  • Keine Homeoffice-Pflicht; stattdessen gilt eine Homeoffice-Empfehlung
  • Keine Beschränkung für Präsenzveranstaltungen an Universitäten, Fachhochschulen und in der Weiterbildung.
Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff Schweiz
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