Corona: Bundesrat verschärft Maskenpflicht
Ab Montag, 6. Dezember, wird in der gesamten Schweiz die Masken- und die Zertifikatspflicht ausgeweitet. Zudem wird in Restaurants und Clubs eine Sitzpflicht bei der Konsumation erlassen.
Aufgrund der verstärkten Zunahme an Corona-Infektionen in den vergangenen Wochen beschloss der der Schweizer Bundesrat am 3. Dezember strengere Schutzmassnahmen. Ab Montag, 6. Dezember, wird in der Schweiz die Zertifikats- und Maskenpflicht ausgeweitet. Die Massnahmen gelten vorerst bis am 24. Januar 2022.
Ausweitung der Maskenpflicht
Ab Monatg gilt demnach neu eine Maskenpflicht für alle Innenräume, wo eine Zertifikatspflicht gilt – ausser bei privaten Treffen. Wo das Tragen einer Maske nicht möglich ist, gelten Ersatzmassnahmen: So wird in Restaurants, Bars und Clubs neu eine Sitzpflicht für die Konsumation von Speisen und Getränken eingeführt.
Zertifikatsplicht bei Veranstaltungen
Die Zertifikatsplicht gilt zudem ab 6. Dezember in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten. Bei Veranstaltungen im Freien gilt ausserdem bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht, bisher lag die Grenze bei 1000 Teilnehmenden.
Möglichkeit zur Beschränkung auf 2G
Allerdings haben zertifikatspflichtige Veranstaltungen sowie alle öffentlichen Einrichtungen die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen zu beschränken. Bei dieser freiwilligen 2G-Regel entfallen sowohl die Masken- als auch die Sitzpflicht bei der Konsumation.