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Eklat: Tausende europäische Hotels klagen gegen Booking.com

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Europas Hotellerie sagt dem Buchungsriesen den Kampf an: Wegen jahrelanger Preisbindungsklauseln verklagen mehr als 10.000 europäische Hotels Booking.com – und fordern Milliarden zurück.

Es ist ein juristischer Eklat mit Ansage: Mehr als 10.000 Hotels aus ganz Europa beteiligen sich derzeit an einer der größten Sammelklagen der Tourismusgeschichte. Der Vorwurf: Booking.com habe sie über Jahre hinweg mit verbotenen Preisparitätsklausen systematisch daran gehindert, auf ihren eigenen Websites günstigere Zimmerpreise anzubieten. Die Folge: Verlust der Preishoheit, steigende Abhängigkeit von der Plattform – und Milliarden an Provisionen, die laut Klägern nie hätten gezahlt werden müssen. Nun verlangen die Hotels eine Rückzahlung – samt Zinsen – für die Jahre 2004 bis 2024.

Die verbotene Klausel

Der Rechtsstreit dreht sich um sogenannte Preisparitätsklauseln. Diese vertraglichen Bedingungen untersagten es Hotels, auf ihrer eigenen Website günstigere Preise oder bessere Konditionen anzubieten als auf Booking.com. Wer sich nicht daran hielt, riskierte schlechtere Sichtbarkeit auf der Plattform – für viele Betriebe ein existenzbedrohendes Szenario.

Am 19. September 2024 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass solche Klauseln »unnötig« seien für die wirtschaftliche Lebensfähigkeit von Booking.com und zudem den Wettbewerb zwischen verschiedenen Hotelbuchungsplattformen einschränken könnten. Das Gericht stellte jedoch auch fest, dass die Klauseln nach dem EU-Kartellrecht nicht als eindeutig wettbewerbswidrig klassifiziert werden können.

Booking Holdings zeigte sich enttäuscht über das Urteil und äußerte damals: »Wir bleiben dabei, dass die Partitätsklauseln (...) notwendig und angemessen für die Beziehung zwischen Unterkunftspartnern und Booking.com waren und, dass Booking.com in einem wettbewerbsorientierten Markt agiert.« Ironischerweise hatte das Unternehmen selbst die Klärung angestoßen, ob Paritätsklauseln gültig sind. Ein niederländisches Gericht fragte danach den Europäischen Gerichtshof um Rat, was schliesslich zum Urteil führte.

Alle Hotels können klagen

Die Teilnahme an der Klage steht allen europäischen Hotels offen, unabhängig von Größe oder Standort. Auch kleine Betriebe können sich registrieren. Die Finanzierung übernimmt ein externer Prozessfinanzierer. Die Frist zur Anmeldung wurde bis zum 29. August 2025 verlängert. Juristisch betreut wird der Fall von der Stichting Hotel Claims Alliance. Unterstützt wird die Initiative von HOTREC, dem europäischen Dachverband der Hotellerie, sowie von mehr als 25 nationalen Hotel- und Gastgewerbeverbänden.

Noch ist unklar, wie Booking.com auf die Klage reagieren wird. Es wird über außergerichtliche Vergleiche, hohe Bußgelder oder einen langen Rechtsstreit durch mehrere Instanzen spekuliert. Der Fall wird europaweit verfolgt und könnte zum Präzedenzfall für die Regulierung digitaler Buchungsplattformen werden.


 

Linda Carstensen
Linda Carstensen
Portalmanagerin Schweiz und Autorin
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