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Krapfen Voting: Das sind die beliebtesten Krapfenbäcker Österreichs 2025

Voting
Krapfen
Fasching
Österreich
Krapfenvoting

Wir haben nach den Krapfen-Bäcker:innen Ihres Vertrauens gesucht, wenn es um beste Qualität geht. Jetzt stehen die Sieger:innen fest – in Wien gewinnt der Vorjahressieger, der Gesamtsieg geht in die Steiermark.

Feine Flaumigkeit, fruchtige Marillenmarmelade, goldbraun gebacken mit dem typisch hellen Ring um die Mitte: Der perfekte Krapfen bedarf nicht nur Backhandwerk, Erfahrung und Technik – sondern auch Hingabe und Liebe. Im besten Fall, schmeckt man die dann auch.

Rechtzeitig vor dem Faschingsdienstag haben wir daher wieder die beliebtesten Krapfen-Bäcker:innen des Landes gesucht. Von Ost bis West haben Krapfenliebhaber:innen in ganz Österreich ihre Stimmen abgegeben. Nun stehen die Bundeslandsieg:innen fest sowie der beliebteste Supermarkt, wenn es um besten Krapfengenuss geht. Gesamtsieger ist eine Bäckerei im steirischen Vulkanland, die insgesamt die meisten Stimmen der Falstaff Leser:innen erhalten hat – herzliche Gratulation an die Bäckerei Café Kranich in St. Peter am Ottersbach. In Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich und Vorarlberg gewinnen die Vorjahressieger.

Die Bundeslandsieger im Überblick

  • Wien: Bäckerei Ströck
  • Niederösterreich: Geier. Die Bäckerei, mehrere Standorte
  • Burgenland: Kaplan am Kurpark, Bad Tatzmannsdorf
  • Oberösterreich: Backhaus Hinterwirth, Gmunden
  • Steiermark: Bäckerei Café Kranich, St. Peter am Ottersbach
  • Kärnten: Bäckerei Wienerroither, Pörtschach am Wörthersee
  • Salzburg: Baltram - Feine Patisserie, Salzburg
  • Tirol: Bäckerei Mitterer, Wörgl
  • Vorarlberg: Bäckerei-Konditorei Münsch, Nenzing
  • Supermärkte: Hofer

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Das Voting war bis 30. Jänner 2025, 8 Uhr aktiv.

 

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemässe Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschliessen.

Redaktion
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