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Das sind die beliebtesten Veggie-Lokale Deutschlands 2025

Vegan
Veganuary
Voting

Von vegetarisch bis vegan: In welchen Betrieben wird das Gemüse zum schillernden Hauptakteur auf dem Teller? Pünktlich zum »Veganuary« hat die Falstaff-Community entschieden – das sind die beliebtesten Veggie-Lokale des Landes.

Pflanzliche Gastronomie ist längst kein Nischenphänomen mehr: In der ganzen Republik widmen sich immer mehr Köchinnen und Köche der vegetarischen Kost und wandeln auf dem grünen Pfad der Kulinarik. Das Spektrum reicht von Veggie-Lokalen, die traditionelle Speisen in rein pflanzliche Rezepturen übersetzen bis hin zu Sterne-Restaurants, die den Teller von Grund auf neu denken – ganz ohne tierische Zutaten. Zu den Hotspots der Veggie-Küche zählen naturgemäß die Ballungszentren, aber auch im ländlichen Gebiet finden sich Perlen der vegetarischen Cuisine. Das große Falstaff Community-Voting ist vorbei – vielen Dank für Ihre Teilnahme!

 

DIE SIEGER IM ÜBERBLICK

Norddeutschland: Restaurant Rüpel, 30451 Hannover

Süddeutschland: MY HEART BEATS VEGAN, 76133 Karlsruhe

Ostdeutschland: FREA, 10115 Berlin

Westdeutschland: Hummelbude, 45144 Essen

 

Die Sieger im Detail

Norddeutschland

  1. Restaurant Rüpel, 30451 Hannover
  2. AN Vegan House, 22303 Hamburg
  3. Froindlichst – The Vegan Musketeers, 22299 Hamburg
  4. Om Mani Vegan, 22880 Wedel
  5. Sen Vegan, 21335 Lüneburg
  6. Heimatjuwel, 20255 Hamburg
  7. Maquis, 22767 Hamburg
  8. Aomame Vegan, 21107 Hamburg

Süddeutschland

  1. MY HEART BEATS VEGAN, 76133 Karlsruhe
  2. Soy, 80333 München
  3. vegalena, 70178 Stuttgart
  4. Ahimsa Restaurant, 81543 München
  5. Adelhaus, 79098 Freiburg
  6. VELO, 74072 Heilbronn
  7. Zahra's Gschmackeria, 87435 Kempten
  8. A Little Lost, 80335 München
  9. Dr. Drooly, 80337 München

Ostdeutschland

  1. FREA, 10115 Berlin
  2. Horváth, 10999 Berlin
  3. Cookies Cream, 10117 Berlin
  4. Mom's Creation Restaurant, 12435 Berlin
  5. Oukan, 10115 Berlin
  6. Bonvivant Cocktail Bistro, 10781 Berlin
  7. Tianfuzius, 10777 Berlin

Westdeutschland

  1. Hummelbude, 45144 Essen
  2. Willich‘s, 55118 Mainz
  3. Loy Vegan, 54290 Trier
  4. Loc Ramen, 55116 Mainz
  5. LUUC, 66111 Saarbrücken
  6. Projekt Vegan, 56068 Koblenz
  7. Seven Swans, 60311 Frankfurt am Main
  8. Velo, 76829 Landau

 


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DAS PROZEDERE

Sollte Ihr Lieblingsbetrieb nicht im Rennen sein, beachten Sie bitte, dass nicht alle Vorschläge berücksichtigt werden können. Wenn in einem Bundesland weniger als drei Betriebe nominiert sind, wird dieses Bundesland möglicherweise nicht vertreten. Die endgültige Auswahl und Einteilung obliegt der Redaktion von Falstaff.

Nutzungsbedingungen zu diesem Voting

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, das Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc. (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc. ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.

Redaktion
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