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Streit um Millionen-Erbe: Veltins-Sohn geht leer aus

Bier
Kritik
Familie

Der Streit um das Erbe einer der bekanntesten Brauerei-Dynastien Deutschlands endet vorerst mit einer Niederlage für den jüngsten Spross der Familie. Carl Clemens Veltins ist mit seiner Klage gegen seine beiden Schwestern vor dem Landgericht Arnsberg gescheitert.

In der Bierdynastie Veltins bleibt es beim Status quo: Der langjährige Erbstreit um das Millionenvermögen der Sauerländer Brauerei ist vorerst entschieden. Das Landgericht Arnsberg hat die Klage von Carl Clemens Veltins, dem jüngsten Sohn der 1994 verstorbenen Firmenchefin Rosemarie Veltins, abgewiesen – und damit die Enterbung des 63-Jährigen für rechtens erklärt.

Carl Clemens Veltins hatte gegen seine beiden Schwestern, darunter die heutige Brauerei-Chefin Susanne Veltins, geklagt. Er forderte eine angemessene Beteiligung am Erbe seiner Mutter, das auf rund 30 Millionen Euro geschätzt wird. Im Zentrum des Streits stand das Testament von Rosemarie Veltins, das den Sohn ausdrücklich ausschloss und die beiden Töchter als Alleinerbinnen einsetzte.

Verzichtserklärung nach Partynacht

Der heute 63-Jährige argumentierte, er habe kurz nach seinem 18. Geburtstag unter zweifelhaften Umständen auf seinen Pflichtteil verzichtet. Nach einer durchzechten Nacht habe ihn seine Mutter zur Unterschrift gedrängt, ohne dass ihm die Tragweite bewusst gewesen sei. »Ich wusste gar nichts. Ich schwör’s«, erklärte er vor Gericht. Bereits zu Lebzeiten hatte die Mutter ihrem Sohn jedoch größere Zuwendungen gemacht – laut Testament ausreichend, um ihn vom Erbe auszuschließen.

Das Gericht folgte der Argumentation des Klägers nicht. Die Vorsitzende Richterin betonte, dass auch die Enterbung eines eigenen Kindes rechtlich zulässig sei. Das Testament der Mutter sei wirksam, und mögliche Pflichtteilsansprüche seien nach mehr als 30 Jahren längst verjährt. Einen Nachweis für eine Testierunfähigkeit der Mutter – etwa durch Krankheit – konnte Carl Clemens Veltins nicht erbringen.

Brauerei bleibt in Familienhand

Die traditionsreiche Brauerei Veltins bleibt damit weiterhin in der Hand der beiden Schwestern. Susanne Veltins führt das Unternehmen gemeinsam mit ihrem Neffen Fabian Veltins und hält die Brauerei damit bereits in der sechsten Generation in Familienbesitz. Wirtschaftliche Auswirkungen auf das Unternehmen hat der Familienstreit laut Firmenangaben nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Carl Clemens Veltins kann gegen die Entscheidung Berufung beim Oberlandesgericht einlegen. Ob er diesen Schritt geht, bleibt abzuwarten.


 

Redaktion
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