Die 14 Quälgeister der Lebensmittel-Informationsverordnung

Ab 13. Dezember 2014 besteht die Pflicht zur Kennzeichnung der 14 Allergene, die Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten hervorrufen können.

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sorgt für viel Aufsehen. Bereits 2011 beschlossen, wird diese am 13.12.2014 gültig. Die bereits bestehende Lebensmittelkennzeichnung wird mit der LMIV abgelöst. Bis dato war nur eine Kennzeichnung auf Fertigpackungen verpflichtet, nun greift die Verordnung auch auf die sogenannte »lose Ware«. Auf welche Allergene muss ich achten?

Glutenhaltiges Getreide

Dazu gehören Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Emmer, Einkorn, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen: Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose, Maltodextrine auf Weizenbasis, Glukosesirupe auf Gerstenbasis.

Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse

Leicht zu erkennen sind Shrimps, Garnelen, Krebse, Langusten, Hummer und Co, solange sie sich nicht pulverisierter Form in Saucen, Suppen und Gewürzen verstecken.

Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse

Eier können in Mehlspeisen, Dressings, Gebäck, Panaden, Nudeln oder Mayonnaise enthalten sein.

Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse

Sowohl Süße- als auch Salzwasserfische müssen gekennzeichnet werden. Diese können in Würzpasten, Saucen oder Brühen vorkommen.
 

Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse

Vorsicht ist bei Erdnüssen geboten, diese kann bei Allergikern schnell zum Tod führen. Erdnussöl und -butter zählen ebenso dazu.
 

Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse

Soja ist in Tofu, Sojasauce, Sojaöl oder Miso enthalten.

Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose)

Milch und deren Erzeugnisse könne nicht nur in Butter, Milch, Molkepulver und Käse enthalten sein, sondern auch in Wurst und Saucen.

Nüsse / Schalenfrüchte

Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse können in Schokolade, Kuchen, Brot, Pesto und Likören auftreten. 

Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse

Sellerie wird in Suppen, Saucen, Dressings sowie in Wurst und Gewürzmischungen verarbeitet.

Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse

Senfkörner und Senfpulver können in Dressings, Saucen, Currys, Wurstwaren, Ketchup und Gewürzmischungen enthalten sein.

Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse

Als Öl, Samen, Paste oder Mehl kann Sesam in Brot und Backwaren oder Marinaden auftreten.

Schwefeldioxid und Sulphite in Konzentrationen

Ab zehn Milligramm pro Kilogramm oder Liter müssen Sulfite und Schwefeldioxid gekennzeichnet werden. Meist als Konservierungsmittel eingesetzt werden sie als E-Nummern auf den Produkten angeführt und kommen etwa in Softdrinks, Bier, und Wein vor.

Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse

Lupinen werden als pflanzliches Protein zu Mehl, Kleie, Tofu, Milch oder Eiweißkonzentrat verarbeitet und kommen in Brot und Gebäck, Nudeln oder Wurst vor.

Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse

Dazu zählen unter anderem Schnecken, Muscheln, Austern oder Tintenfische, die auch in Saucen verarbeitet werden.

Die Symbole können Sie kostenlos downloaden unter:
www.allergensymbolik.de

Mehr über die Lebensmittel-Informationsverordnung unter
www.falstaff.at/karriere

(von Alexandra Gorsche)

Alexandra Gorsche
Alexandra Gorsche
Herausgeberin Profi