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Falstaff sucht die beliebtesten Weihnachtsmärkte 2018

Die Bandbreite ist gewaltig und reicht von Kitsch und Massenware bis zu Kunst und regionalen Produkten. Das Voting ist vorüber, die Ergebnisse werden ausgewertet.

Ob Lebkuchen, Kekse oder Jagertee – die Zeit der Weihnachtsmärkte ist wieder da und lockt die Gäste mit duftenden Köstlichkeiten und weihnachtlichem Ambiente. Heißer Punsch, wärmender Glühwein, g'schmackige Maroni, so wird die Adventzeit zum Genuss. In ganz Österreich gibt es viele wunderschöne Christkindlmärkte und Adventmeilen mit regionalen Köstlichkeiten, traditionellem Handwerk und stimmigem Rahmenprogramm. Doch welches Angebot kommt am besten an? Falstaff befragte auch heuer wieder die Community. Die Wahl wurde mit Donnerstag, 12 Uhr beendet, die Votings werden nun auf Echtheit überprüft und im Anschluss werden die Ergebnisse veröffentlicht.

Wien

Niederösterreich

Burgenland

Oberösterreich

Steiermark

Kärnten

Salzburg

Tirol

Vorarlberg

Das Voting war bis 6.12.2018, 12 Uhr mittags aktiv. 
NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING
§ 4 Votings:
4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen. 

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