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Symbolbild © Alp Aksoy/Shutterstock

Kebab nach EU-Standard-Rezept? Das könnte sich ändern

Kebab
Streetfood
Europäische Union

Muss der Döner bald nach EU-Regeln gemacht werden? Ein Antrag will das Originalrezept festlegen. Wie wird sich das auf Dönerstände auswirken?

Ob als schneller Imbiss für Nachtschwärmer oder als beliebte Mahlzeit für Schüler in der Mittagspause: der Kebab trifft immer. Das beliebte orientalische Sandwich hat sich vor langer Zeit zu einem Fixstarter in Sachen Streetfood etabliert und wird von vielen als perfekte Kombination aus würzigem Fleisch, frischem Gemüse und herzhaften Saucen geschätzt.

Auch wenn die originale Version des Kebab traditionell mit Lammfleisch zubereitet wird, bietet beispielsweise Rind- und Kalbfleisch eine mildere Alternative. In vielen modernen Variationen wird zudem Geflügel wie Hähnchen verwendet, das besonders zart und fettarm ist. Findige Gastronomen haben vor Kurzem sogar eine Version mit Wildfleisch kreiert und auch vegetarische oder vegane Varianten waren auf dem Vormarsch. Der kreative Spielraum des Kebabs könnte aber bald ein Ende haben.

Strenge Regeln?

Die Internationale Döner-Föderation hat laut Medienberichten bei der EU-Kommission einen Antrag eingereicht, um den Döner per EU-Siegel als »garantiert traditionelle Spezialität« (GTS) schützen zu lassen.

Wie es heißt, soll dieser Antrag genaue Vorgaben festlegen, wie das Fleisch mariniert und in welcher Breite es geschnitten werden muss. Zudem soll ausschließlich das Fleisch von Lämmern oder von mindestens 16 Monate alten Rindern für die Zubereitung eines Döners erlaubt sein.

Nachteile befürchtet

Sollte der Döner tatsächlich zur »garantiert traditionellen Spezialität« erklärt und als solche geschützt werden, müssten Verkaufsstände ihre Produkte dementsprechend anpassen und könnten nur Kebabs, die nach den festgelegten Kriterien hergestellt wurden, verkaufen.

Die Vorstellung sich an strenge Kriterien halten zu müssen, dürfte bereits jetzt für Aufregung unter den Kebab-Stand-Betreibern sorgen. Für sie könnten die persönlichen Präferenzen ihrer Kunden im Konflikt mit den potenziellen neuen Richtlinien stehen.


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Redaktion
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