Rechtlich geschützt: Almdudler-Flaschenform als Marke eingetragen
Das Österreichische Patentamt erkennt die Flaschenform von »Almdudler« als Marke an. Im Lebensmittelbereich ist das ein seltener Fall.
Die Almdudler-Flasche ist nun offiziell markenrechtlich geschützt. Das Österreichische Patentamt hat die Glasflasche des Kräuterlimonadenherstellers als dreidimensionale Marke (3D-Marke) eingetragen. So darf nur »Almdudler« diese Flaschenform verwenden.
Der Schutz gilt für die 0,35-Liter-Flasche, deren Silhouette auch ohne Etikett oder Logo eindeutig wiedererkannt wird. Eine Markeneintragung allein aufgrund der Form ist selten. In der Regel müssen zusätzlich Schriftzüge oder Farbkennzeichen vorliegen. Bei »Almdudler« machte das Patentamt eine Ausnahme. Die Flasche soll nämlich laut einem Gutachten einen hohen Wiedererkennungswert haben.
Eine Befragung ergab, dass rund drei Viertel der Österreicher:innen die Flasche auch ohne Etikett sofort mit »Almdudler« in Verbindung bringen. Damit gilt sie rechtlich als »verkehrsdurchgesetztes Zeichen« – also als Form, die im allgemeinen Bewusstsein so stark verankert ist, dass sie als Marke gelten kann.
Rechtlicher Schutz durch Patent
Für das Familienunternehmen ist der Schutz mehr als eine Formalität. Geschäftsführer Thomas Heribert Klein spricht von einem »wichtigen Schritt für die Marke Almdudler«. Die Flasche sei Teil der Unternehmensidentität und Ausdruck österreichischer Alltagskultur. Mit der Eintragung darf »Almdudler« künftig rechtlich gegen Nachahmungen vorgehen, die der Flaschenform zu ähnlich sind. Der Schutz betrifft sowohl Glas- als auch PET-Varianten.
Die Almdudler-Formflasche wurde in den 1950er-Jahren eingeführt und ist seither nahezu unverändert im Einsatz. Ihre Taille und der eingeprägte Schriftzug gelten heute als Designklassiker.