Bereits vor dem heutigen Verhandlungstag stand eine mehrjährige Haftstrafe für Schuhbeck im Raum.

Bereits vor dem heutigen Verhandlungstag stand eine mehrjährige Haftstrafe für Schuhbeck im Raum.
© Foto bereitgestellt

Schuhbeck-Prozess: Das Urteil ist gefallen

Seit Anfang des Monats steht Star-Koch Alfons Schuhbeck in München wegen Steuerhinterziehung vor Gericht. Heute wurde das Urteil gegen den Koch gesprochen.

Im Verfahren gegen den Fernsehkoch Alfons Schuhbeck ist heute das Urteil gefallen. Der Prozess gegen ihn begann Anfang des Monats und eigentlich wurde das Urteil erst für den Dezember erwartet. An den vergangenen Verhandlungstagen legte Schuhbeck allerdings zunächst ein Teilgeständnis ab und erweiterte dieses in der Folge

Heute um 9 Uhr ging der Prozess um Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe mit der Befragung eines Sommeliers aus Schuhbecks »Südtiroler Stuben« in die nächste Runde. Bei der Vernehmung kamen vor dem Münchener Landgericht neue Details zu den Vorgängen beim Bezahlen und Bonieren von Rechnungen ans Licht: So sei dieser mit Zwischenrechnungen an den Tisch gegangen und nach dem Bezahlvorgang sei die Rechnung geschlossen worden. Auf diese Weise hätten etwa Stammkunden und besondere Gäste Rabatte von bis zu 30 Prozent erhalten. Zudem wurde vor Gericht genau nachvollzogen, wie einfach es mit dem von Schuhbeck eingesetzten IT-Programm gewesen sei, Rechnungen nachträglich zu löschen. Die Vorsitzende Richterin stellte fest, dass man innerhalb einer Minute »auch mal zehn Rechnungen« stornieren könne.

Um die Haftstrafe für Schuhbeck so gering wie möglich zu halten, brachten seine Anwälte eine Wiedergutmachung des Schadens ins Spiel. Alfons Schuhbeck sollte seine Steuerschulden bezahlen und als Resultat auf ein milderes Urteil hoffen. Seine Verteidiger forderten in der Folge zweieinhalb Jahre auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft sah sich davon allerdings unbeeindruckt: Sie plädierte am Nachmittag auf Steuerhinterziehung in 21 besonders schweren Fällen und sprach von »besonderer krimineller Energie«. Sein Geständnis vor Gericht spreche zwar für ihn, sie gehe aber davon aus, dass es eher Taktik war und forderte vier Jahre und zwei Monate Haft für Alfons Schuhbeck.

Das Urteil: Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

Um kurz nach 15:00 Uhr verkündete das Gericht das Urteil gegen Alfons Schuhbeck: Es befindet den Fernsehkoch in 21 Fällen für schuldig. Er muss nun für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis und soll eine Million Euro zurückzahlen.


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Tim Lamkemeyer
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