Fernsehkoch Alfons Schuhbeck muss sich seit heute wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vor Gericht verantworten.

Fernsehkoch Alfons Schuhbeck muss sich seit heute wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vor Gericht verantworten.
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Steuer-Prozess gegen Alfons Schuhbeck hat begonnen

Seit diesem Mittwoch muss sich der bekannte TV-Koch vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Auch eine Haftstrafe steht im Raum.

Im August 2022 ließ das Landgericht München I die Anklage wegen Steuerhinterziehung gegen den bekannten Koch und Gastronom zu. Dabei waren die finanziellen Unstimmigkeiten Schuhbecks keine Neuheit: Bereits vor knapp drei Jahren nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Fernsehkoch auf und durchsuchte im Zuge dieser auch seine Geschäftsräume.

2,3 Millionen Euro

Seit dem 5. Oktober um 9 Uhr muss sich der bekannte Gastronom nun auch vor Gericht verantworten. Im Raum steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe: Insgesamt soll Schuhbeck mehr als 2,3 Millionen Euro eingespart haben. Eine Summe, die der Star-Koch durch gezielte Manipulation des Kassensystems hinterzogen haben soll. Statt der eigentlichen Umsätze seiner Münchner Restaurants soll Schuhbeck so über Jahre hinweg deutlich weniger angegeben haben, wie die Staatsanwaltschaft laut verschiedener Medienberichte zu Prozessbeginn erklärte.

Mitangeklagter gesteht

Allein habe der TV-Koch laut Anklage aber nicht gehandelt: Ein Mitarbeiter Schuhbecks, der ebenfalls als Angeklagter wegen Beihilfe aufgeführt wird, soll besagtes Computersystem programmiert haben, um erwirtschaftete Umsätze gezielt stornieren zu können. Beim heutigen Verfahrensbeginn sagte der Mitangeklagte bereits umfassend gegen Schuhbeck aus und räumte die ihm zur Last gelegten Vorwürfe ein. Neben einer Auftragsarbeit durch Schuhbeck, soll der Mitangeklagte laut Angaben der Süddeutschen Zeitung auch von einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu dem TV-Koch gesprochen haben.

Urteil zu Weihnachten erwartet

Insgesamt stehen bei dem Prozess, der den Verfahrensnamen »Ingwer« trägt und durch die Justiz nach einer Lieblingszutat Schuhbecks benannt sein soll, 25 Fälle der Steuerhinterziehung im Raum. Mit 18 Verhandlungstagen ist der Prozess bis zum 22. Dezember 2022 angesetzt, mit der Möglichkeit, den Prozess ins nächste Jahr zu verlängern. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe aus dem Jahr 2012 droht Schuhbeck im Falle eines Schuldspruchs eine Haftstrafe ohne Bewährung.

Pia Schorlemmer
Pia Schorlemmer
Autorin
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