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»Veggie-Burger« bleibt vorerst erlaubt: EU verschiebt Entscheidung zu Namensverbot

Kritik
Politik
Vegan

»Soja-Schnitzel«, »Tofu-Wurst« und andere Produkte aus pflanzlichen Alternativen dürfen vorerst weiterhin unter ihren bisherigen Namen verkauft werden. Die EU hat eine Entscheidung über ein mögliches Namensverbot vertagt – die Debatte geht jedoch weiter.

Die Debatte um die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel in der EU geht weiter – vorerst aber ohne Verbot. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments konnten sich in Brüssel nach intensiven Gesprächen noch nicht auf neue Regeln einigen. Namen wie »Veggie-Burger«, »Tofu-Wurst« oder »Soja-Schnitzel« dürfen daher weiterhin verwendet werden. Eine endgültige Entscheidung soll zu einem späteren Zeitpunkt fallen.

Auslöser der Diskussion ist ein Vorstoß der konservativen EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören. Ziel: Begriffe wie Steak, Schnitzel, Burger oder Wurst künftig ausschließlich für tierische Produkte zu reservieren. Verbraucherschutz und die Interessen von Landwirt:innen werden als Begründung genannt.

In Deutschland stießen die Pläne auf klare Ablehnung: Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) warnte vor hohen Kosten und zusätzlicher Bürokratie, CDU-Europaparlamentarier Peter Liese sprach von einem falschen Signal an Unternehmen. Auch SPD-Abgeordneter Tiemo Wölken kritisierte die Debatte als wenig nachvollziehbar für Verbraucher.

Wirtschaftliche Dimension

Ein Verbot würde insbesondere deutsche Unternehmen treffen. Deutschland ist der größte Markt für pflanzliche Alternativen in Europa. Große Handelsketten wie Aldi Süd, Lidl oder Burger King sowie Hersteller wie Beyond Meat haben sich in einem gemeinsamen Brief gegen das Vorhaben ausgesprochen. Die bekannten Bezeichnungen erleichtern Orientierung und Kaufentscheidung; ein Verbot könnte den Absatz erschweren.

Der Verband der Fleischwirtschaft unterstützt die Idee einer klaren Trennung, um Fleischprodukte hervorzuheben. Gleichzeitig warnen Gegner vor einem unnötigen »Kulturkampf« um Lebensmittelbegriffe.

Bereits 2020 hatte das Europaparlament entschieden, dass pflanzliche Ersatzprodukte Fleischbegriffe weiter nutzen dürfen. Anders ist die Situation bei Milchalternativen: Pflanzendrinks dürfen nicht als »Milch« bezeichnet werden.

Die Gespräche zwischen Parlament und EU-Staaten sollen im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Bis dahin bleibt für Verbraucher, Hersteller und Gastronomen alles beim Alten: »Veggie-Burger«, »Tofu-Wurst« und Co. dürfen weiterhin auf die Speisekarte und in die Regale.

 


Redaktion
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