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Corona: Neue Einreisebestimmung und Maskenpflicht im öV

Aufgrund der Corona-Pandemie gelten ab sofort strengere Regeln für Einreisende aus Risikogebieten – die Swiss verzichtet hingegen auf Umbuchungsgebühren.

Swiss verzichtet auf Umbuchungsgebühren

Update vom 26. August: Die Swiss Airlines veröffentlichten, dass sie aufgrund der Covid-19-Pandemie bis Ende Dezember ihre Tickettarifstruktur grundsätzlich umstellen. Ab sofort sind somit sämtliche Tarife mehrfach gebührenfrei umbuchbar – beispielsweise auch der günstigste Light Tarif ohne aufgegebenes Gepäck.

Die neue Regelung gilt weltweit sowohl bei Kurz-, Mittel- als auch bei Langstrecken für alle Neubuchungen. Mehrkosten können für den Kunden allerdings dann entstehen, wenn beispielsweise bei einer Umbuchung auf ein anderes Datum oder zu einem anderen Reiseziel die ursprüngliche Buchungsklasse nicht mehr verfügbar ist.

Weniger Ausnahmen von Maskenpflicht

Die Airlines der Lufthansa Group schränken die Ausnahmen von der Maskenpflicht an Bord ihrer Flüge ein: Das Fliegen ohne Maske ist ab 1. September somit nur noch mit einem ärztlichem Attest und einem negativem Covid-19-Test möglich, der beim geplanten Start der Reise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bisher genügte ein formloses ärztliches Attest, um im Flugzeug keine Schutzmaske tragen zu müssen.


Spanien neu auf der Liste der Risikoländer

Update vom 6. August: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Liste der Risikoländer erneut angepasst und sieben neue Staaten hinzugefügt. Neu gilt nun auch das spanische Festland als Risikoland, ausgenommen davon sind die Balearen und die Kanaren. Die neue Regelung tritt mit Samstag, 8. August, in Kraft.

Spanien-Rückkehrer müssen somit für zehn Tage in Quarantäne – auch Personen, die ins spanische Festland gereist sind, bevor das BAG diese Regelung festgelegt hat, sind davon betroffen, wenn sie am Samstag oder später zurück in die Schweiz reisen. Von der Liste gestrichen wurden Russland, Aserbaidschan und die Vereinigten Arabischen Emirate.


Maskenpflicht am Flughafen Genf

Update vom 28. Juli: Zum Schutz vor einer Verbreitung des Corona-Virus wird mit Dienstag, 28. Juli 2020, eine Maskenpflicht in allen Bereichen des Flughafen Genf eingeführt: So muss die Schutzmaske in allen geschlossenen Infrastrukturen getragen werden, die der Öffentlichkeit zugänglich sind – von den Ankunfts- und Abflugbereichen, über Restaurants bis hin zu Geschäften.

Eine Pflicht zum Tragen von Masken gilt auch am Flughafen Basel-Mulhouse-Freiburg. Am Flughafen Zürich besteht hingegen derzeit keine Tragepflicht von Schutzmasken, jedoch gilt eine Maskentrage-Empfehlung, vor allem in Bereichen, in denen ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.


Erweiterung der Liste der Risikoländer

Update vom 23. Juli: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erweiterte die Liste der Corona-Risikoländer: Mit Donnerstag, 23. Juli, gilt neu für 42 Länder bei der Einreise in die Schweiz eine zehntägige Quarantäne. Schweden sowie Weissrussland stehen nicht mehr auf der Liste der Länder mit erhöhtem Infektionsrisiko, dafür sind 15 Staaten neu hinzugekommen, wie etwa Luxemburg, Montenegro, Mexiko oder die Malediven. Die Quarantänepflicht gilt somit für Einreisende aus insgesamt 42 Ländern. Das BAG verkündete zudem, dass die Liste der Risikoländern künftig regelmässig aktualisiert wird.


Maskenpflicht an Bord der Swiss

Update vom 7. Juli: Die Swiss International Air Lines, die nationale Fluggesellschaft der Schweiz, führt ab sofort und bis auf Weiteres eine Masken­pflicht an Bord ihrer Flugzeuge ein. So sind die Fluggäste während des Boardings, des Fluges und bis zum Verlassen des Flugzeuges verpflichtet eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Von der Pflicht ausgenommen sind lediglich Kinder bis sechs Jahre sowie Personen, die beispielsweise aus medizinischen Gründen keine Gesichtsmaske tragen können. Seit dem 4. Mai galt für Fluggäste der Swiss bereits eine Maskentrage-Empfehlung.


Im Juni wurde die ausserordentliche Lage in der Schweiz beendet womit der Schweizer Bundesrat mit 22. Juni auch das Ende der Sperrstunde sowie der Maskenpflicht in Gastronomie-Betrieben verkündete. Angesichts der aktuell steigenden Fallzahlen an Corona-Neuinfektionen traf er am 1. Juli erneut strengere Massnahmen, um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern.

Alle Massnahmen ab dem 6. Juli im Überblick

  • Zehn Tage Quarantäne für Einreisende aus bestimmten Risikogebieten
  • Landesweite Maskenpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Bergbahnen und Schiffen

Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr

In den vergangenen Wochen waren wieder mehr Menschen mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs, wobei der empfohlene Abstand oft nicht eingehalten werden konnte. Der Bundesrat verkündetet daher eine durchgehende Maskenpflicht in allen öffentlichen Transportmitteln: Ab Montag, 6. Juli, müssen somit alle Personen ab zwölf Jahren in Zügen, Trams und Bussen ebenso wie in Bergbahnen, Seilbahnen oder auf Schiffen eine Maske tragen.

Quarantäne für Reisende aus Risikogebieten

Die momentane Ausbreitung des Corona-Virus sei laut dem Bunderat auch auf die erhöhte Reisetätigkeit der Schweizer zurückzuführen, weshalb sich Einreisende aus bestimmten Gebieten ab 6. Juli für zehn Tage in Quarantäne begeben müssen. Der Bundesrat führt auf seiner Website eine entsprechende Länder-Liste, die regelmässig angepasst wird. In der Pressekonferenz nannte Gesundheitsminister Alain Berset beispielsweise Schweden und Serbien als mögliche Risikoländer.

Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert und müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden. Die Aufhebung von Einreisebeschränkungen für erste Drittstaaten ist für den 20. Juli vorgesehen.

admin.ch


Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff Schweiz
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