Kamptal 3.0: Bio oder nachhaltig wird Pflicht
Die gesetzliche Appellation Kamptal DAC, die seit 2008 besteht, erhält neue Regeln. So müssen alle Weine dieser Herkunft zukünftig entweder biologisch oder nachhaltig zertifiziert sein.
Seit 2008 besteht die gesetzliche Appellation Kamptal DAC. Nun hat das Regionale Komitee Kamptal die bisher existierenden Regelungen für Herkunftsweine aus dem niederösterreichischen Weinbaugebiet entlang des Kamps erweitert. Damit sollen nicht nur die Weichen für eine ökologische Zukunft gestellt werden, mit der Adaptierungen soll den Kamptal Weinen auch ein klareres Profil gegeben werden – im eigenen Land sowie auf den internationalen Märkten. Ab dem Jahrgang 2025 müssen demnach alle Weine, die als »Kamptal« etikettiert werden, entweder biologisch oder nachhaltig zertifiziert sein.
Bereits ab dem Jahrgang 2024 müssen zudem sämtliche Herkunftsbezeichnungen – also auch Ortsweine und Riedenweine – den DAC-Bedingungen entsprechen. Das war bisher nicht eindeutig geregelt, so konnte man beispielsweise eine nicht DAC-Sorte als Lagenwein etikettieren. Nun sind die Rebsorten- und stilistischen Einschränkungen auch für die kleineren Herkunftseinheiten gesetzlich geregelt. Um eine klare Sichtbarkeit der Herkunftsweine zu gewährleisten, muss zukünftig außerdem der Name der jeweiligen definierten Herkunft (Kamptal | Ortsname | Riedenname) mindestens doppelt so groß auf dem Etikett stehen wie die Rebsortenbezeichnung.
Neue Ortsweinbezeichnungen und Rebsorten
Die zwölf Ortsweinbezeichnungen, die zukünftig von Kamptal-Weinen verwendet werden dürfen, wurden nach Boden- und Klimaeinheiten definiert und nicht zwingend nach politischen Grenzen. So lauten die Ortsweinbezeichnungen neu Engabrunn, Gobelsburg, Grafenegg, Hadersdorf, Kammern, Langenlois, Lengenfeld, Mittelberg, Schiltern, Schönberg, Strass und Zöbing. Eine weitere Neuerung ist die Erweiterung des Rebsortenspiegels um die Burgundersorten Chardonnay, Weissburgunder und Grauburgunder für alle Weine, die den Begriff »Kamptal« auf dem Etikett tragen.
Herkunftsvermarktung ist eine gemeinschaftliche Anstrengung, und es ist wesentlich, dass jedes Weingut im Gebiet von der gemeinsamen Kommunikation profitieren kann.
– Rudi Rabl, Obmann des Regionalen Weinkomitees Kamptal
Der gesetzliche Wortlaut der neuen Kamptal-DAC-Verordnung ist hier nachlesbar: bundeskellereiinspektion.at.pdf
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