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Brot aus der Bäckerei Liedtke

Brot aus der Bäckerei Liedtke
Foto beigestellt

Das sind die beliebtesten Bäckereien Deutschlands

Gebäck & Brot
Voting

Welche Bäcker backen die besten Brötchen? 12.437 Stimmen haben entschieden, hier sind alle Ergebnisse!

Die Deutschen und ihr Brot, das ist eine besondere Liebesgeschichte. Laut dem deutschen Brotinsitut kauften private Haushalte im Jahr 2018 rund 1.681.000 Tonnen Brot. Offiziell gibt es über 3.000 unterschiedliche Brotspezialitäten, die man täglich in den zahlreichen Bäckereien, ob auf dem Land, im Supermarkt oder auf der Einkaufsstraße, kaufen kann – die Dunkelziffer liegt jedoch höher. Und auf die Frage, was man im Ausland am meisten vermisst lautet die Antwort nicht selten: Unser gutes Schwarzbrot!

Anlässlich des Tag des Brotes am 16. Oktober wurde das Bauernbrot zum Brot des Jahres 2019 gekürt. In der Begründung steht unter anderem, dass sich dieses Mischbrot besonders gut für Brotmahlzeiten wie zum Beispiel das Abendbrot eignet. Eine Mahlzeit, die auch Fernsehkoch Tim Mälzer zu schätzen weiß, der 2014 Botschafter des Deutschen Brotes war – in dem Jahr, in dem die deutsche Brotkultur in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde.

Eines der wichtigsten Mahlzeiten ist für mich das klassische Abendbrot, mit dem ich sehr viele schöne Erinnerungen verbinde.
Tim Mälzer

Aber nicht nur das Abendbrot, auch das ausgiebige Frühstück am Wochenende mit frischen Brötchen oder die Butterbrezel zwischendurch ist in unseren Herzen verankert. Dem Aufruf, die liebste Bäckerei für ein Voting zu nominieren, sind zahlreiche Vorschläge gefolgt aus denen zwei Wochen lang die meistgenannten Betriebe zur Wahl standen. 12.437 Stimmen wurden letzten Endes abgegeben. Damit steht fest, auf welchen Bäcker die Genuss-Community setzt – hier sind alle Sieger in den Regionen Baden, Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Köln, Nürnberg, München, im Rhein-Main-Gebiet, in Sachsen und Stuttgart!

So haben die Bäckereien im Detail abgeschnitten

BADEN: Bäckerei Liedtke, Gaggenau


BERLIN: Bäckerei Exner, Schönefeld

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BREMEN: Bäcker Becker, Delmenhorst

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DÜSSELDORF: Bäckerei Hinkel

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HAMBURG: Bread

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KÖLN: Bäckerei Zimmermann

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NÜRNBERG: Hildes Backwut


MÜNCHEN: Julius Brantner

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RHEIN-MAIN-GEBIET: Philippi's Backstube, Nidderau

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SACHSEN: Bäckerei Schwarze, Bennewitz


STUTTGART: BeckaBeck

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Zum Voting

In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, die Betriebe zu nominieren, die ihrer Meinung nach den zu den beliebtesten Bäckereien Deutschlands zählen. Aus den Meistgenannten wurden dann regionale Top-Listen erstellt. Über diese Betriebe konnte schließlich über zwei Wochen lang abgestimmt werden, alle 24 Stunden war eine Stimmabgabe möglich.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING
§ 4 Votings:
4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.

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