Der Veggie-Burger bleibt: EU scheitert mit Verbot von Fleisch-Begriffen
Darf ein Burger ohne Fleisch überhaupt »Burger« heißen? In Brüssel wurde darüber monatelang mit erstaunlicher Vehemenz diskutiert. Nun steht fest: Der Veggie-Burger und Co. dürfen gegen den Willen des EU-Parlaments weiterhin so bezeichnet werden.
Manchmal scheidet sich europäische Politik an erstaunlich kleinen Dingen. An der Frage etwa, ob ein pflanzlicher Burger »Burger« heißen darf. Nach langen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den Regierungen der Mitgliedstaaten ist es nun aber beschlossene Sache. Bezeichnungen wie Veggie-Burger, veganes Schnitzel oder vegetarische Bratwurst dürfen weiterhin verwendet werden. Damit folgt der Kompromiss weitgehend der ursprünglichen Linie der Europäischen Kommission – und nicht den deutlich strengeren Forderungen aus dem Parlament.
Auslöser des Vorhabens war damals unter anderem die französische Europaabgeordnete Céline Imart, die sich besonders engagiert für eine Namensänderung einsetzte. Ihr Argument: Verbraucher:innen könnten durch solche Namen in die Irre geführt werden – und traditionelle Tierhalter würden benachteiligt. Der jetzt erzielte Kompromiss zieht eine klare sprachliche Linie. Sehr spezifische Fleischbezeichnungen wie »Rinderhüfte«, »Schweinefleisch« oder »Hähnchenschenkel« sollen künftig tatsächlich tierischen Produkten vorbehalten sein. Allgemeinere Begriffe dagegen – Burger, Schnitzel oder Wurst – dürfen weiterhin auch auf pflanzlichen Produkten stehen.
Der Kampf und das Wort
Was nach einer Nichtigkeit klingt, versetzte die Branche bis zuletzt in große Nervosität. Deutschland gilt beispielsweise als größter Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa – ein milliardenschwerer Wachstumsbereich. Unternehmen befürchteten, ein Namensverbot hätte massive Folgen. Laut Branchenvertretern hätten allein Umstellungen bei Verpackungen, Marketing und Markenrechten Kosten in dreistelliger Millionenhöhe verursacht.
Selbst große Handelsketten und Gastronomieunternehmen stellten sich gegen das Verbot. Firmen wie »Aldi Süd«, »Lidl«, »Burger King« oder der deutsche Traditionshersteller »Rügenwalder Mühle« warnten davor, Verbraucher:innen eher zu verwirren als zu schützen. Auch Verbraucherschützer sahen keinen echten Handlungsbedarf. Der Europäische Verbraucherverband »BEUC« argumentierte, die meisten Menschen wüssten sehr genau, was sie kaufen.
Die Diskussion war Teil eines größeren Gesetzespakets, mit dem die EU die Position von Landwirten gegenüber Supermarktketten stärken will. Gerade traditionelle Fleischproduzenten sehen sich durch den Boom pflanzlicher Alternativen zunehmend unter Druck. Die aktuelle Regelung gilt nur bis Ende 2027. Dann steht ohnehin eine Reform der europäischen Agrarpolitik an – und damit die nächste Gelegenheit, die Frage wieder aufzurollen.