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Voting: Falstaff sucht die beliebtesten Lokale für Hausmannskost in Deutschland

Ob urig, gemütlich oder traditionell deutsch: Falstaff sucht Ihr Lieblings-Traditionsgasthaus, das Sie immer wieder mit herzhafter Hausmannskost verwöhnt. Nominieren Sie jetzt ihren Favoriten!

Erstklassige Speisen müssen nicht immer in der gehobenen Gastronomie beheimatet sein. In unserem schnelllebigen und hektischen Alltag sehnen wir uns oft nach schlichter Einfachheit und einer Rückkehr zu den Ursprüngen. In diesen Fällen wecken die vertrauten Geschmäcker der Kindheit nicht nur nostalgische Erinnerungen, sondern sie erlangen auch einen unwiderstehlichen Comfort-Food-Charakter. Wer denkt bei allseits bekannten Speisen wie Sauerbraten, Linsensuppe mit Wiener Würstchen, Knödel oder Schnitzel mit Kartoffelsalat nicht sehnsüchtig an vergangene Kindheitstage zurück?

Glücklicherweise gibt es in Deutschland zahlreiche Adressen, die ihre Gäste auf eine Zeitreise schicken. Ob in einer gemütlichen und urigen Bauernstube oder im Restaurant mit Landhaus-Feeling: Nominieren Sie Ihr Lieblingslokal, wenn es um herzliche Hausmannskost geht. Teilen Sie mit uns, welcher Ort für Sie das perfekte Ambiente für traditionelle, köstliche Gerichte schafft, die den Gaumen verwöhnen und das Herz erwärmen.

 

Die Nominierungs-Phase ist beendet. In Kürze startet die Voting-Phase.


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DAS PROZEDERE

Die Voting-Phase war bis zum 28. November 2023, 12 Uhr mittags aktiv.

Leider können wir nur Bundesländer berücksichtigen, in denen mindestens sechs Betriebe nominiert werden.

Nutzungsbedingungen zu diesem Voting

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, das Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc. (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc. ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.

Redaktion
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