Stadtrat Peter Hanke und WKW-Präsident Walter Ruck. © David Bohmann

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Neue Regelung macht Ganzjahresschanigärten in Wien möglich

Durch eine Sonderregelungen war der Weiterbetrieb von Sommerschanigärten über den Winter bereits die letzten drei Jahre möglich, nun stellt man das System zeitgemäß um. Mit Vorteilen für Wirt:innen, aber auch neuen Pflichten.

von redaktion
08. September 2023

Seit 2020 dürfen die Wiener Gastronom:innen ihre Schanigärten im Winter weiter betreiben – das war aber nur durch Sonderregelungen, die aufgrund der wirtschaftlich angespannten Situation rund um Covid-19 eingeführt wurden, möglich. Nun wird das System gänzlich umgestellt, wie der Wirtschaftskammer Wien-Präsident, Walter Ruck, beschreibt: »In den Pandemiejahren hat sich sehr klar gezeigt, dass Ganzjahresschanigärten gut und ohne Probleme funktionieren – und somit Sinn machen.«

Bisher konnten Gastronomiebetriebe sowohl Winter- als auch Sommerschanigarten nur in unterschiedlicher Größe errichten und mussten diese separat bewilligen lassen. Mit der neuen Regelung ersparen sich die Gastronom:innen den Auf- und Abbau der Schanigärten und die Stadt Wien hat langfristig einen geringeren Verwaltungsaufwand. Ruck weiter: »Ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam mit der Stadt Wien hier aus einer provisorischen eine dauerhafte Lösung machen konnten. Sie ist zum Wohle der Gastronomiebetriebe, Kaffeehäuser, ihrer Gäste und der Stadt.« Auch Finanz- und Wirtschaftsstadtrat, Peter Hanke, sieht in der neuen Schanigartenregelung eine Win-win-Situation für die Wiener Gastronomie und die Stadt Wien.

Verschärfte Betriebspflicht und Eigenverantwortung

Mit der Systemumstellung gehen zudem bessere Kontrollmöglichkeiten für die Behörden einher. »In Zukunft können die Menschen das ganze Jahr über entspannte Schanigartenatmosphäre genießen, während die Stadt deutlich effektivere Kontrollmöglichkeiten für die Einhaltung der Vorgaben erhält«, sagt Hanke. »Damit tragen wir zu einem respektvollen Miteinander im öffentlichen Raum bei.« Die Stadt Wien bietet deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten als zuletzt, setzt aber auch auf die Eigenverantwortung der Betriebe. Zukünftig gelten strengere Regelungen für die Wirt:innen und Café-Betreiber:innen bezüglich des Betriebs, unter anderem folgende:

  • Ein Schanigarten im bewilligten Zeitraum muss grundsätzlich immer betriebsbereit sein und darf auch bei niedrigen Temperaturen nicht als Lagerfläche genutzt werden.
  • Gastronom:innen müssen zukünftig auch in ihren Schanigärten für ein gesittetes Verhalten ihrer Gäste sorgen und sind gegebenenfalls dazu verpflichtet, die Nutzung des Schanigartens am betreffenden Tag einzuschränken oder einzustellen.
  • Bei wiederholten Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben kann dem Gastronomiebetrieb etwa die Bewilligung für den Schanigarten für mindestens sechs Monaten entzogen werden.

Um einen Überblick zur Wirksamkeit der neuen Regelung zu erlangen, wird ein Kontrollteam in den kommenden drei Jahren die neue Systematik überwachen. Dies soll eine spätere Evaluierung und – wenn nötig – Nachschärfungen ermöglichen.

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