Zum Inhalt springen
 © Shutterstock

Mogelpackungen im Fokus: Strafen bis 15.000 Euro drohen

Supermarkt
Politik

Weniger Inhalt, gleiches Etikett: Die Regierung will dem ein Ende setzen. Eine verpflichtende Kennzeichnung soll Konsumentinnen und Konsumenten entlasten und Irreführung verhindern.

Immer weniger Inhalt bei gleich großer Verpackung – und das zum selben Preis: Shrinkflation sorgt seit Jahren für Ärger beim Einkauf. Jetzt will die Bundesregierung gegensteuern. Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet das vor allem eines: mehr Klarheit beim Einkauf.

Kennzeichnungspflicht soll Klarheit schaffen

Der Ministerrat will ein Gesetz verabschieden, das Händler verpflichtet, reduzierte Füllmengen 60 Tage lang gut sichtbar zu kennzeichnen. Damit wird sofort erkennbar, wenn ein Produkt weniger Inhalt bietet. Das erleichtert Preisvergleiche und stärkt die Entscheidungsfreiheit im Regal.

Strafen von bis zu 15.000 Euro sollen Verstöße sanktionieren. Zuvor soll es jedoch Beratungsgespräche geben. In Kraft treten könnte die Regelung im Frühjahr 2026. Der Entwurf orientiert sich an Frankreich, wo Händler seit vergangenem Sommer ähnliche Hinweise setzen müssen.

Warum das für den Einkauf relevant ist

Shrinkflation ist oft schwer wahrzunehmen: Verpackungen bleiben unverändert, während der Inhalt sinkt. Obwohl die Füllmenge auf der Packung steht, entgeht die Veränderung im stressigen Alltag leicht. Die neue Kennzeichnungspflicht schafft Transparenz an jener Stelle, an der sie gebraucht wird – direkt beim Einkauf.

Warum ein Gesetz nötig ist

Auch jetzt gibt es rechtliche Möglichkeiten, gegen extreme Fälle vorzugehen. Jüngst wurde beispielsweise »Iglo« verurteilt, weil der »Atlantik Lachs« stillschweigend von 250 auf 220 Gramm schrumpfte. Das Urteil stützte sich auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Ein eigenes Gesetz soll die Durchsetzung jedoch erleichtern: Behörden könnten künftig direkt tätig werden, statt dass jedes Mal geklagt werden muss. Außerdem sollen klare Definitionen für mehr Rechtssicherheit sorgen.

Was Konsumentinnen und Konsumenten erwarten können

Ein Rückgang der Preise ist durch das Gesetz nicht zu erwarten. Die Reform bietet jedoch einen konkreten Vorteil: versteckte Preiserhöhungen werden sichtbar. Damit können Kaufentscheidungen fundierter getroffen und Alternativen leichter abgewogen werden. Ziel der Maßnahme ist es, Vertrauen zu stärken und irreführende Praktiken einzudämmen.


Redaktion
Mehr zum Thema
1 / 12