Eine Woche nach dem Urteil ließ Alfons Schuhbeck von seinen Anwälten Revision einlegen.

Eine Woche nach dem Urteil ließ Alfons Schuhbeck von seinen Anwälten Revision einlegen.
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Nach Steuer-Urteil: Alfons Schuhbeck legt Revision ein

Vergangene Woche ist Star-Koch Alfons Schuhbeck vom Münchener Landgericht wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Nun geht er gegen das Urteil vor.

Alfons Schuhbeck hat dem Urteil des Münchener Landgerichts zufolge 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und wurde daher zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Heute Mittag hat der Sternekoch per Fax von seinen Anwälten bei Gericht Revision gegen das Urteil einlegen lassen– wenige Stunden, bevor um Mitternacht die Frist dafür abgelaufen wäre.

Seine Anwälte verkündeten allerdings auch, dass es Alfons Schuhbeck mit dem Einlegen der Revision nicht darum gehe, nach seinem Geständnis die Schuld doch noch von sich zu weisen: »Alfons Schuhbeck steht zu seiner Schuld, will aber die Strafe auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen können.« Im gleichen Atemzug ließ der der 73-jährige Fernsehkoch verlauten, dass er seine Anwälte bitten werde, die Revision zurückzunehmen, sollten die schriftlichen Gründe des Landgerichts nachvollziehbar sein.

Hat das Landgericht als erste Instanz geurteilt, entscheidet im nächsten Schritt der Bundesgerichtshof über die eingelegte Revision und ein eventuell rechtsfehlerhaftes Urteil. Die Staatsanwaltschaft hingegen scheint mit dem Gerichtsurteil und den Bemühungen Schubecks, den Schaden im Rahmen der Möglichkeiten wiedergutzumachen, zufrieden zu sein. Sie möchte nicht in Revision gehen.


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Tim Lamkemeyer
Tim Lamkemeyer
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