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Saarbrücken: Sternekoch Klaus Erfort meldet Insolvenz an

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Klaus Erfort zählt seit Jahrzehnten zur Spitze der deutschen Küche. Jetzt hat der Sternekoch ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt – nicht als Rückzug, sondern als Chance, das Restaurant wirtschaftlich und kulinarisch fit für die Zukunft zu machen.

Seit über zwei Jahrzehnten gehört das »Gästehaus Klaus Erfort« zu den kulinarischen Fixpunkten im Saarland. Nun steht der Sternekoch aber vor einer wirtschaftlichen Zäsur: Klaus Erfort hat beim Amtsgericht Saarbrücken ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Der Geschäftsbetrieb soll jedoch ohne Einschränkungen weiterlaufen.

»Ich gehe diesen Weg nicht, weil ich gefallen bin – sondern weil ich wieder aufstehen will«, wird Erfort in einer Pressemitteilung zitiert. Die Entscheidung sei Teil eines geplanten Restrukturierungsprozesses, mit dem der Spitzenkoch sein Restaurant zukunftsfähig aufstellen möchte.

Nachwirkungen der Pandemie

Das Gästehaus, das seit 2002 in Eigenregie von Klaus Erfort geführt wird, gehörte über Jahre hinweg zur absoluten Spitze der deutschen Gastronomie. Mehrfach wurde es vom Guide Michelin mit drei Sternen ausgezeichnet. Zwar musste Erfort 2021 einen Stern abgeben, doch mit zwei Sternen bleibt das Haus eine Top-Adresse – nicht nur im Saarland.

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten begründet Erfort unter anderem mit den Nachwirkungen der Pandemie. Während viele andere Betriebe Personal abbauten, hielt er sein Team mit Hilfe eigener Rücklagen zusammen. Eine nachhaltige Erholung sei jedoch, so Erfort in seinem Newsletter, »durch anhaltende globale Krisen und ein verändertes Konsumverhalten« ausgeblieben.

Neues Menü, neue Perspektiven

Trotz der angespannten Lage will Erfort seinen Gästen weiterhin erstklassige Küche bieten – und die Situation als Aufbruch begreifen: »Neben einem neuen Hauptmenü erwartet Sie ein spannendes Aktionsmenü, das den Sommer auf die Teller bringt«, schreibt er. Auch neue Veranstaltungsformate seien in Planung. Lediglich für Inhaber älterer Gutscheine gibt es vorerst eine Einschränkung – diese dürfen aus insolvenzrechtlichen Gründen aktuell nicht eingelöst werden.

Im Gegensatz zum klassischen Insolvenzverfahren erlaubt die sogenannte Eigenverwaltung dem Unternehmen, unter gerichtlicher Aufsicht eigenständig Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Voraussetzung ist eine realistische Aussicht auf Erfolg – eine Einschätzung, die das Amtsgericht Saarbrücken offenbar teilt.

Erforts Ziel ist klar: ein wirtschaftlich stabiler Neuanfang, ohne Bruch mit der bisherigen Philosophie. »Unsere Gäste sind wie gewohnt herzlich willkommen«, betont der Spitzenkoch.

 

Klaus Erfort begeistert immer wieder mit ausgereiften Gourmetkreationen, die in puristisch-schickem Ambiente zelebriert werden. Die Weinkarte ist erstklassig sortiert und lässt...
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