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Shrinkflation: Verbraucher fordern Kennzeichnung von Mogelpackungen

In den Supermarktregalen werden Verbraucher immer häufiger mit einer subtilen Täuschung konfrontiert: »Shrinkflation« nennt sich diese neue Praxis der Lebensmittelhersteller. Sie beinhaltet schlichtweg die Reduzierung des Packungsinhalts bei gleichbleibenden Preisen.

Es ist für Verbraucher oft schwer zu überprüfen, aber der Eindruck, dass sie plötzlich weniger Produkt für ihr Geld bekommen, scheint nicht unbegründet zu sein. Die Stiftung Warentest hat in ihrer Septemberausgabe auf diese versteckten Preiserhöhungen hingewiesen. Eine dieser Praktiken ist die sogenannte »Shrinkflation«, bei der der Inhalt nahezu unveränderter Verpackungen reduziert wird, während der Preis gleich bleibt oder sogar angehoben wird. Der Begriff setzt sich aus »shrink« (schrumpfen) und »Inflation« zusammen.

Wahr ist: diese Praxis ist nicht illegal. Als Verbraucher kann man bisher nur auf Hinweise auf der Verpackung wie »neue Rezeptur« oder »bessere Qualität« achten, die oft auf eine Veränderung der Füllmenge hinweisen. Es wird daher empfohlen, sich Preis und Inhalt der Produkte zu notieren, die man regelmäßig einkauft.

Die Forderung nach Kennzeichnung in Deutschland

Die französische Supermarktkette Carrefour hat kürzlich angekündigt, Aufkleber auf Produkten wie Kaffee, Chips, Mayonnaise und Eistee anzubringen, um vor versteckten Preiserhöhungen zu warnen. Die Aufkleber informieren die Verbraucher darüber, dass das Gewicht des Produkts reduziert wurde und der Lieferant den Preis erhöht hat. Dies könnte auch für deutsche Supermarktketten eine Option sein.

Carrefour hat mit dieser Aktion vorausgegriffen und einer Gesetzesänderung zur Kennzeichnung solcher Preiserhöhungen den Weg geebnet. Auch in Deutschland könnte sich eine Kennzeichnungspflicht für die »Shrinkflation« abzeichnen, da die Mehrheit der Verbraucher für Hinweise auf Mogelpackungen ist. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov, auf die das Onlineportal Merkur.de verweist, stimmten 77 Prozent der Befragten in einer repräsentativen Stichprobe für entsprechende Hinweise im Supermarktregal.

 


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Redaktion
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