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© Shutterstock/Bascar

Streit um die Mozartkugel: Wer hat sie erfunden?

Süßigkeit
Schokolade
Salzburg

Die »Konditorei Fürst« bietet die klassische Marzipanpraline offiziell seit 1890 an – neue Archivfunde zeigen jetzt aber, dass die Mozartkugel bereits 1881 in einem Zeitungsinserat erwähnt wurde. Folgt bald ein Rechtsstreit um die Süßigkeit?

Die Mozartkugel ist bei Einheimischen wie auch Tourist:innen längst ein Klassiker der österreichischen Süßigkeiten und genießt nicht nur in Salzburg große Bekanntheit. Aktuell sorgt jedoch ein neuer Streit um die Marzipanpraline für Aufsehen, bei dem nicht nur die Urheberschaft infrage gestellt wird, sondern auch einen Markenanwalt auf den Plan ruft.

Auslöser der Debatte ist ein Archivfund des Historikers Gerhard Ammerer. Bei Recherchen für sein Buch stieß er auf ein Zeitungsinserat in der Presse vom 3. Februar 1881, in dem die »Salzburger Spezialität Mozartkugeln – handgefertigt von R. Baumann, Conditor, Salzburg« beworben wurde. Sogar eine Versandoption wurde erwähnt. Das Inserat stammte vom Vorgänger der heutigen Confiserie »Holzermayr« am Alten Markt.

Droht wirklich ein Rechtsstreit?

So weit, so gut – problematisch wird es allerdings, wenn man die offizielle Bezeichnung betrachtet: Die Konditorei Fürst verkauft die »Original Salzburger Mozartkugel« und verweist dabei auf die Erfindung durch ihren Vorfahren Paul Fürst im Jahr 1890. Für die Betreiber der Konditorei handelt es sich hierbei um eine klare Sachlage, für sie erfand Paul Fürst die originale Mozartkugel, die in späterer Folge von vielen Nachahmer:innern kopiert wurde – außerdem wurde sie anfangs »Mozartbonbon« genannt.

Alexander Truschner, Nachfahre von Josef Holzermayr ist allerdings anderer Meinung und erwägt, Medienberichten zufolge, rechtliche Schritte. Kurios, aber wahr: es wäre jedenfalls nicht das erste Mal, dass die Causa Mozartkugel für rechtliche Auseinandersetzungen sorgen würde. So untersagte 2017 der Oberste Gerichtshof (OGH) der Manufaktur Braun Punkt, ihre Mozartkugeln in einer silber-blauen Verpackung anzubieten, da diese jener der »Konditorei Fürst« zu sehr ähnelte. Wie der Rechtsstreit nun weitergeht, wird sich zeigen.


 

Redaktion
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