Corona: Restaurantterrassen dürfen wieder öffnen
Nach der Verlängerung des Gastro-Lockdowns beschloss der Bundesrat nun erste Öffnungsschritte: Ab Montag, 19. April, dürfen Restaurants ihre Terrassen wieder öffnen.
Nachdem der Lockdown für die Schweizer Gastronomie am 19. März erneut verlängert wurde, verkündetet der Schweizer Bundesrat bei der Medienkonferenz vom 14. April nun erste Lockerungsschritte: Die Aussenterrassen und Boulevard-Plätze von Restaurants, Bars und Cafés dürfen ab 19. April wieder aufsperren – unter Einhaltung verschiedener Schutzmassnahmen.
Die Corona-Lage sei zwar weiterhin fragil, das Risiko einer weiteren Öffnung ist für den Bundesrat aber vertretbar. Ausserdem schreite die Durchimpfung der Risikogruppen gut voran und das Testen werde laufend ausgedehnt.
Öffnung von Restaurant-Aussenbereichen
Für die Öffnung der Terrassen und Boulevard-Plätze von Restaurants gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt, zudem müssen von sämtlichen Personen die Kontaktdaten erhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern gewährleistet werden oder eine Abschrankung angebracht werden.Diskotheken und Tanzlokale bleiben weiterhin geschlossen. Da viele Gastronomiebetriebe mit den neuen Öffnungsschritten dennoch nicht kostendeckend wirtschaften können, wird die finanzielle Unterstützung der Gastrobranche wie bisher fortgeführt.