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Falstaff sucht die beliebtesten Metzger der Schweiz

Sommer, Sonne & Grillieren – das gehört einfach zusammen. Wo gibt es die fachkundigste Beratung, die beste Qualität und ein hochwertiges Sortiment, wenn es ums Grilliergut geht? Voten Sie jetzt für Ihren Favoriten!

Egal ob saftiges Steak, heisse Würste oder gebrutzelte Spiesschen – wir holen uns jetzt wieder den Sommer auf den Grill. Für das richtige Grilliergut spielt vor allem Vertrauen eine bedeutende Rolle bei der Wahl des Metzgers. Nicht ausschliesslich, was Herkunft und Aufzucht der Tiere betrifft, sondern auch, was das handwerkliche Können angeht. Vor allem in einer Zeit, in der sich die Schweizer lieber seltener, dafür aber qualitativ umso besseres Fleisch leisten, sind handwerklich arbeitende Metzger so wichtig wie niemals zuvor. Wir wollen daher wissen, welcher Betrieb Ihr Lieblings-Metzger ist.

Stimmen sie jetzt für Zürich und die Schweiz ab!

Vielen Dank für Ihre Stimme! Das Voting ist bereits beendet – die Ergebnisse werden in Kürze hier veröffentlicht.

 


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Das Voting ist bis 6. Juli 2023, 12 Uhr mittags aktiv.

Sollte Ihr Lieblings-Betrieb hier fehlen: Leider konnten aus logistischen Gründen nicht alle Metzger des Landes berücksichtigt werden. Die genannten Metzger sind die meist genannten Betriebe aus der vorhergegangenen Nominierungsphase.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemässe Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschliessen.

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