@ Shutterstock

Voting: Die beliebtesten Burger-Lokale der Schweiz

Vom einfachen Streetfood bis hin zur Premium-Variante: Wo gibt es die besten Burger der Schweiz? Stimmen Sie für Ihren Favoriten!

Top-Produkte, täglich frisch im Holzofen gebackene Brötchen, hausgemachte Spezialsossen, zart schmelzender Käse und perfekt gebratene, saftige Pattys: Es gibt sie, die wirklich guten Burger-Lokale, in die es uns immer wieder verschlägt. Egal ob Hamburger, Cheeseburger, Pulled Pork oder Veggie – die Schweiz bietet eine vielfältige Burger-Szene, die auf ausgefallene Kreationen, beste Qualität und Regionalität setzt.

Das Voting ist bereits beendet. Vielen Dank für Ihre Stimme – die Ergebnisse werden in Kürze hier veröffentlicht. 

Sollte Ihr Lieblings-Burger-Lokal hier fehlen: Leider konnten aus logistischen Gründen nicht alle Restaurants des Landes berücksichtigt werden. Die genannten Lokale sind die meist genannten Betriebe aus der vorhergegangenen Nominierungsphase.


Nichts mehr verpassen!

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an.


NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschliessen.

Redaktion
Mehr zum Thema
Burger
Mini-Cheeseburger
Wer den Cheeseburger erfunden hat, ist nicht eindeutig geklärt. Angeblich war es der 17-jährige...
Von Redaktion