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Corona-Update: Hier darf die Gastronomie vorerst öffnen

Während Deutschland offenbar vor einem harten Lockdown steht, darf die Außengastronomie in Regionen mit niedrigen Fallzahlen öffnen – zumindest für eine kurze Zeit. Eine Übersicht.

Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie ist mehr als ein Jahr vergangen, das Gastgewerbe (zusammen mit vielen anderen Branchen) ist seit Anfang November geschlossen – doch von einer Bewältigung der Krise ist Deutschland noch immer weit entfernt. Der nächste Corona-Gipfel, ursprünglich für den 12. April geplant, wurde soeben verschoben. Offenbar plant die Bundesregierung mit Kanzlerin Merkel, die Länder zu entmachten und selbst für bundesweit einheitliche Corona-Regeln zu sorgen. Derweil steigt die Zahl der schwererkrankten Corona-Patienten wieder an, Intensivmediziner schlagen Alarm. 

Inmitten des Chaos hat die Außengastronomie in manchen Regionen Deutschlands geöffnet oder bereitet sich auf eine Öffnung vor, so wie es auf einer vorherigen Sitzung von Kanzlerin und Ministerpräsidenten ursprünglich einmal beschlossen worden war. Allerdings stellen sich Gastronomievertreter selbst die Frage, wie sinnvoll es ist, Betriebe zu öffnen – wenn sie aufgrund von Bundesgesetzen möglicherweise schon in wenigen Tagen wieder schließen müssen.  

Weitere Öffnungen im Norden

Dennoch: Obwohl einzelne Modellprojekte, wie beispielsweise Tübingen, mehr oder weniger gescheitert sind, gehen mit dem fortschreitenden Frühling zum jetzigen Stand weitere Landkreise ­— bis hin zu ganzen Bundesländern — weiter große Schritte in Richtung Wiedereröffnung der Gastronomie. Wenn auch vorerst nur Lokale mit Außenbereichen loslegen durften/dürfen. Nach dem Saarland und Rheinland-Pfalz, öffnet Sachsen-Anhalt heute, am 9. April, in neun Gemeinden. Auch Schleswig-Holsteins erleichterte Gastronomen haben von der Regierung für kommenden Montag grünes Licht für die Öffnung der Außengastronomie bekommen. Mit 64,5 (Stand: 09.04.2021) hat das Land den aktuell niedrigsten Inzidenzwert der Bundesrepublik.

Die Auflagen für Gäste sind dabei überall gleich: Platz nehmen darf nur, wer einen negativen Test vorweisen kann, die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen einhält und sich vorab einen Platz reserviert hat. Gastronomen hingegen stehen in der Pflicht folgende Punkte zu gewährleisten:

  • Tische dürfen nur gegen eine Vorausbuchung vergeben werden
  • Testergebnisse müssen geprüft werden
  • Kontaktdaten aller Gäste müssen erfasst werden
  • Gäste müssen außerhalb ihrer Tische eine Maske tragen
  • Zwischen den Tischen muss ein Mindestabstand von 1,5 Meter garantiert sein

In diesen Bundesländern ist der Besuch der Außengastronomie bereits möglich:

  • Sachsen-Anhalt (9 Gemeinden im Landkreis Harz): ab Freitag, den 9. April
  • Saarland: seit Dienstag, den 6. April
  • Rheinland-Pfalz: seit Montag, den 22. März

Diese Bundesländer öffnen demnächst ihre Außengastronomie:

  • Schleswig-Holstein: ab Montag, den 12. April

Der Süden Deutschlands muss sich noch weiter gedulden. Wie das bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am Mittwoch verkündete, werden Biergärten & Co dort noch bis mindestens 2. Mai geschlossen bleiben und auch danach sei eine Öffnung der Außengastronomie nur möglich »solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt seit mindestens 14 Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht«, so der offizielle Wortlaut. Und auch Baden-Württemberg nimmt, mit der Entscheidung die Außengastronomie in der Modellstadt Tübingen nun doch wieder zu schließen, den Gastwirten die Hoffnung auf eine Öffnung bevor sich die Inzidenz nicht entsprechend einpendelt.

Csilla Berdefy
Csilla Berdefy
Portal-Managerin falstaff.de / Redakteurin
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