FFP2-Masken sind im Handel Pflicht

FFP2-Masken sind im Handel Pflicht
Symbolbild © Shutterstock

Corona: Erste Lockerungen – aber nicht für die Gastronomie

Am 8. Februar öffnen unter anderem Schulen, Handel und Museen unter strengen Auflagen. Wie es mit Restaurants, Bars und Hotels weitergeht wird am 15. Februar bekannt gegeben.

Nach einem intensiven Austausch der Bundesregierung mit den Fachministern, den Landeshauptleuten und Experten gab Bundeskanzler Sebastian Kurz am 1. Februar erste vorsichtige Lockerungen des harten Corona-Lockdowns mit 8. Februar bekannt. Die Ausgangslage sei alles andere als einfach, vor allem angesichts der sich rasch verbreitenden Virus-Mutationen. Gemeinsam mit den Öffnungsschritten gehen daher auch weitere Sicherungsmaßnahmen bzw. Verschärfungen einher.

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Update vom 19.2.2021: Verständigung auf »Reintesten«

Die Lockerungen ab 8. Februar im Überblick

  • Schulen: Präsenzunterricht in der Volksschule, Unter- und Oberstufen im Schichtbetrieb; umfangreiches Testkonzept für Schüler und Lehrpersonal.
  • Handel, Museen und Tierparks öffnen mit FFP2-Maskenpflicht; Im Handel mind. 20 Quadratmeter pro Person um die Kundendichte zu reduzieren.
  • Körpernahe Dienstleister wie Frisöre öffnen mit Eintrittstests und FFP2-Maskenpflicht.
  • Im Privatbereich dürfen sich wieder Personen aus zwei Haushalten treffen, beschränkt auf max. vier Erwachsene.
  • Die Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und 6 Uhr bleiben aufrecht.
  • Es gibt Verschärfungen in zwei Bereichen: Die Strafen – etwa für Maskensünder – sollen deutlich angehoben werden und die Grenzkontrollen sollen intensiviert werden.

Für Gastronomie und Hotellerie heißt es weiterhin: Bitte warten. Nach weiteren Evaluierungen soll frühestens am 15. Februar bekannt gegeben werden, wie es in diesen Bereichen weitergeht. 

»Punktuelle Lockerungen dürfen nicht als Entwarnung missverstanden werden.«
Bundeskanzler Sebastian Kurz

Marion Topitschnig
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