Anna Seper ist Bundeslandsiegerin in Niederösterreich.

Anna Seper ist Bundeslandsiegerin in Niederösterreich.
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Das sind Österreichs beliebteste Nachwuchs-WinzerInnen 2022

Zwei Wochen konnte abgestimmt werden und die Falstaff-Commmunity hat entschieden: Anna Seper holt sich den Sieg in Niederösterreich, Alexander Egermann im Burgenland und Katrin Strohmaier in der Steiermark.

Mehr als 30.000 abgegebene Stimmen, Frauen-Power auf zwei Siegertreppchen und ein »Wiederholungstäter« im Burgenland,  wo knapp der Hälfte der Gesamtstimmen abgegeben wurden – so könnte man das diesjährige Voting rund um die beliebtesten NachwuchswinzerInnen Österreichs zusammenfassen.

Nominiert waren nach der erfolgreichen Premiere im Vorjahr auch heuer wieder herausragende Winzertalente unter 30 Jahren aus den drei Weinbau-Bundesländern Niederösterreich, Steiermark und Burgenland.

Große Fanbase

Aufgrund der anhaltenden Corona-Krise erleben besonders auch die Nachwuchstalente eine herausfordernde Zeit, da lange kaum Messen und Verkostungen stattfinden konnten. Die hohe Beteiligung des Votings zeigt jedoch, wie gut die Szene vernetzt ist. Im Rahmen dieser Abstimmung sollen nun die Jungwinzerinnen und -winzer ins Rampenlicht gerückt werden. Falstaff gratuliert allen Nominierten und SiegerInnen. Letztgenannte werden mit einem Werbepaket für falstaff.at im Wert von je 4.780 Euro belohnt. Der Dank gilt an dieser Stelle nicht nur den JungwinzerInnen, sondern auch der Falstaff-Community für die zahlreichen Abstimmungen.

Die SiegerInnen in den Bundesländern

  • Niederösterreich: Anna Seper vom Weingut Pferschy-Seper in Mödling, Thermenregion
  • Burgenland: Alexander Egermann vom Weingut Alexander Egermann in Illmitz, Neusiedlersee
  • Steiermark: Katrin Strohmaier vom Weingut Thomas Strohmaier in Pölfing-Brunn, Weststeiermark

Niederösterreich: Anna Seper

Anna Seper ist seit 2019 im Familien-Weingut, das seit 1718 besteht und in vierter Generation von Frauenhand geführt wird. Davor studierte sie »International Wine Business« in Krems, verbrachte ein Erasmus-Semester in Spanien sowie absolvierte ein Praktikum in der kalifornischen Weinregion Napa Valley. Was die Weine – allen voran den Weißburgunder, Zierfandler und Rotgipfler – besonders auszeichnet, ist die Authentizität und die naturbelassene Charakteristik. Da das Weingut seit 2001 bio-zertifiziert arbeitet, ist es auch Seper besonders wichtig, eine bodenständige, naturgetreue Weinproduktion weiterzuführen und die Stilistik aufrechtzuerhalten. Mit ihrem 2021 erstmals gestartetem Workshop »Winzer für einen Tag« möchte sie den Menschen das Thema »Wein« und das Weinmachen näherbringen.

Anna Seper
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Anna Seper

niederöst


Burgenland: Alexander Egermann

Alexander Egermann geht zum zweiten Mal in Folge als Sieger für das Burgenland hervor und erhielt zudem die meisten Stimmen des Votings. Nach der Weinakademie in Rust hat er 2015 den elterlichen Betrieb in Illmitz übernommen, woraufhin Egermann auf Anhieb sehr schnell Fuß gefasst und sich in der Branche etabliert hat. Sein Credo: Ein exklusives Sortiment an handwerklichen Weinen, das bei erlesenen Händlern zu finden ist. Seine Weine zeichnen sich besonders durch die gebietstypischen Feinheiten aus und bestechen mit einer gehaltvollen Eleganz. Für die Zukunft möchte er den bislang eingeschlagenen Weg akribisch verfolgen, um den Menschen auch weiterhin qualitativ hochwertigen Wein anzubieten.

Alexander Egermann
© steve.haider.com
Alexander Egermann

bgld


Steiermark: Katrin Strohmaier

Die Bundeslandsiegerin der Steiermark heißt Katrin Strohmaier vom gleichnamigen Familien-Weingut. Nach der Weinbau-Ausbildung in Silberberg und einem Praxis-Aufenthalt in Deutschland ist Strohmaier 2020 im Betrieb in Pölfing-Brunn eingestiegen. Mit »Miss Rósy« hat sie den ersten Schilcherwermut der Welt entwickelt, der mittlerweile auch vielfach sowie international ausgezeichnet wurde. Daneben gibt es auch eine »White Edition«, die etwas stärker und süßer als das Original ist. Obgleich Wermut ihr eigenes Projekt ist, ist Strohmaier in sämtliche weitere Prozesse der Weinherstellung des Guts involviert und arbeitet eng mit ihrer Familie zusammen.

Katrin Strohmaier
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Katrin Strohmaier

STMK

HINWEIS: Der Vorjahressieger Stefan Silberschneider (Weingut Silberschneider, Eichberg-Trautenburg) war auch in diesem Jahr als Fixstarter unter den Nominierten dabei, schied aber auf eigenem Wunsch aus dem Voting aus. Er möchte laut eigenen Angaben »Winzer-Kollegen ebenfalls diese Chance gönnen«, den Titel zu gewinnen. 


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Das Voting war bis 14.3.2022, 12 Uhr mittags aktiv.

In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Favoriten für das Jungwinzer-Voting zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurden dann die drei Bestenlisten  erstellt.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen. 

Marion Topitschnig
Autor
Derya Metzler
Autor
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