Voting: Falstaff sucht die beliebtesten Nachwuchs-Winzer:innen Österreichs
Auch dieses Jahr macht sich Falstaff auf die Suche nach den aufstrebendsten Jungwinzer:innen aus Österreich. Stimmen Sie jetzt für Ihren Favoriten!
Es ist wieder so weit: Falstaff sucht auch in diesem Jahr wieder nach den beliebtesten Nachwuchs-Winzer:innen Österreichs.
Immer mehr junge Winzerinnen und Winzer machen durch Mut und frische Ideen von sich reden: Sie machen Wein nach ihren eigenen Vorstellungen – von wild bis unkonventionell, über traditionell bis hin zu puristisch. Das große Interesse an der aufstrebenden neuen Winzergeneration machte sich bereits in den vergangenen Jahren in unserem Falstaff Voting bemerkbar: Im Burgenland holte sich im vergangenen Jahr Hannah Wetschka vom Agerlhof Wetschka aus Jois den ersten Platz, in Niederösterreich konnte Jakob Paschinger vom Bio Weingut Urbanihof das Rennen für sich entscheiden und in der Steiermark ging der Sieg an Julia Perner vom Weingut Perner in Ehrenhausen.
In der ersten Phase konnten Sie uns Ihre Favorit:innen nennen. Die zehn meistgenannten Jungwinzer:innen treten nun im finalen Voting gegeneinander an.
Vielen Dank für Ihre Stimme! Das Voting ist abgeschlossen – die Ergebnisse finden Sie HIER.
Das Voting läuft bis Donnerstag, 19. März 2026, 12 Uhr.
NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING
§ 4 Votings:
4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:
4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.
4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemässe Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.
4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschliessen.