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Falstaff sucht die beliebtesten Eissalons Österreichs 2023

Es ist wieder so weit: Falstaff sucht die beliebtesten Eissalons in Österreich. Jetzt mitmachen und den Favoriten an die Spitze wählen!

Wenn das europäische »Eis des Jahres« heuer schon aus Österreich kommt – Apfelstrudel, köstlich! – dann ist der perfekte Zeitpunkt um herauszufinden, wo in den neun Bundesländern am liebsten für eine (oder mehrere) cremige Kugeln feinsten Eises eingekehrt wird. Schließlich muss man rechtzeitig zum Sommer doch wissen, wo sich das Schlangestehen für die mit kühler Herrlichkeit gefüllten Stanitzeln wirklich lohnt.

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Das Voting ist beendet! Hier finden Sie die Ergebnisse: 

DIE BELIEBTESTEN EISSALONS 2023


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Das Voting war bis 5.6.2023, 12 Uhr mittags aktiv.

Sollte Ihr Lieblings-Eissalon hier fehlen: Leider konnten aus logistischen Gründen nicht alle Eissalons des Landes berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblings-Betriebe zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurde dann eine Bestenliste für jedes Bundesland erstellt.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING
§ 4 Votings:
4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Eissalon-Voting Sonderbestimmungen zum Eissalon-Voting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen. 

Redaktion
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