Falstaff sucht die beliebtesten Feinkostläden Österreichs
Ob ausgefallener Käse, feiner Schinken oder exklusive Öle, wo gibt es Ihrer Meinung nach die besten Delikatessen? Stimmen Sie jetzt für Ihren Lieblings-Feinkostladen ab!
Feinkostläden sind die ersten Anlaufstellen für Genießer, die Wert auf Qualität und besondere Köstlichkeiten legen. Von aromatischem Käse über feinsten Schinken bis hin zu seltenen Delikatessen aus aller Welt – das Angebot in diesen Läden ist ebenso vielfältig wie exquisit. Hier vereinen sich regionale Spezialitäten und internationale Leckerbissen, die jeden Gaumen erfreuen. Ob für den täglichen Genuss oder besondere Anlässe, Feinkostläden bieten genau die Auswahl, die Feinschmecker suchen. Jeder Besuch ist eine kleine Entdeckungsreise, bei der man immer wieder neue kulinarische Schätze findet.
Jetzt Abstimmen!
Nichts mehr verpassen!
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an.
Sollte Ihre Lieblings-Betrieb nicht dabei sein: Leider konnten aus logistischen Gründen nicht alle Schnitzel-Restaurants des Landes berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblings-Betriebe zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurde dann eine Bestenliste erstellt.
NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING
§ 4 Votings:
4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:
4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.
4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemässe Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.
4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschliessen.