Vor Gericht: Streit um Butter Chicken-Rezept in Indien
Zwei Restaurantketten beanspruchen die Erfindung des berühmten Gerichts für sich. Doch wer ist wirklich der Urheber? Diese Frage liegt nun in den Händen des Gerichts.
In der kulinarischen Welt Indiens sorgt derzeit ein Gerichtsstreit um das berühmte Butter Chicken für Aufsehen. Die beiden Restaurantketten »Moti Mahal« und »Daryaganj« beanspruchen beide die Erfindung des beliebten Gerichts. Ein Gericht in Neu Delhi muss nun über die Urheberschaft entscheiden.
Seit langem schwelt der Streit zwischen Moti Mahal und Daryaganj, wobei die erstere nun Klage gegen die letztere eingereicht hat. Die Firma »Moti Mahal« fordert nicht nur, dass »Daryaganj« sich nicht mehr als Erfinder rühmt, sondern verlangt auch eine Entschädigung in Höhe von 20 Millionen Rupien (221.000 Euro), wie die Hindustan Times unter Berufung auf die Klage berichtet.
Kulturelle Bedeutung
Die Betreiber von »Moti Mahal« argumentieren, dass der Gründer Kundal Lal Gujral die Idee für das Butter Chicken hatte, nachdem sein Tandoori-Hühnchen austrocknete. Demgegenüber behaupten die Vertreter von »Daryaganj«, dass ihr Verwandter Kundan Lal Jaggi gemeinsam mit einem anderen Vorfahren das erste »Moti Mahal«-Lokal in Neu Delhi betrieben hat, wo das Gericht erstmals zubereitet wurde.
Der Rechtsstreit wirft nicht nur rechtliche Fragen auf, sondern beschäftigt auch die Menschen in Indien, insbesondere in den sozialen Medien, und lenkt die Aufmerksamkeit auf die kulturelle Bedeutung von Butter Chicken in der indischen Küche. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet und könnte einen Präzedenzfall für ähnliche Auseinandersetzungen in der Lebensmittelindustrie setzen.
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