Entalkoholisierter Wein künftig auch in Italien möglich
Das italienische Landwirtschaftsministerium stellt einen neuen Gesetzentwurf vor und könnte damit den Weg für die Produktion und Bezeichnung von entalkoholisierten Weinen frei machen.
Bald könnte es auch in Italien möglich sein, alkoholfreien oder alkoholarmen Wein – unter der Bezeichnung »Wein« – herzustellen. Der Gesetztesentwurf, den Landwirtschaftsminister Francesco Lollobrigida vorgelegt hat, sieht laut dem italienischen Weinunternehmerverband Unione Italiana Vini (UIV) künftig zwei Kategorien für der Herstellung der in Italien sogenannten »Nolos« (no and low alcohol) vor: Weine bis zu 0,5 Vol.-Prozent Alkoholgehalt und Weine zwischen 0,5 Vol.-Pozent und 9,0 Vol.-Pozent.
Davon ausgenommen sind Weine mit geschützter Herkunftsbezeichnung (DOP und IGP). Zudem dürfen ausschließlich die von der EU festgelegten Verfahren eingesetzt werden. Das beinhaltet die teilweise Vakuumverdampfung, Membrantechnik und Destillation. Verboten ist es, den Zuckergehalt des Mostes zu erhöhen und dem Produkt Wasser oder exogene Aromen hinzuzufügen.
Bisher war es nach dem italienischen Weingesetz verboten, Weine mit einem Alkoholgehalt unter 8,5 Vol.-Prozent mit dem Namen »Wein« zu bezeichnen. Italienische Produzenten konnten ihre Weine lediglich im Ausland entalkoholisieren lassen und verkaufen.
Die italienische Weinbranche diskutierte mehrere Monate über die Bezeichnung und Produktionsvorschriften für entalkoholisierte Weine. Lollobrigida soll sich noch Anfang November dafür eingesetzt haben, entalkoholisierte Weine nicht als »Wein« zu bezeichnen, musste den Druck der Unternehmerverbände aber letztlich nachgeben.
Die Unione Italiana Vini hofft auf eine schnelle Verabschiedung des Gesetzesentwurfes noch vor Jahresende.
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