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Voting: Die beliebtesten Aperitivo-Locations der Schweiz

Wo geniessen Sie Ihren Apero am liebsten? Voten Sie jetzt für Ihren Favoriten für sommerliche Afterwork-Abende.

Kein Sommer ohne Apéro: Mit den heissen Temperaturen füllen sich Abends auch die Sommerterrassen und Boulevard-Plätze wieder, um den Tag gemeinsam bei einem kühlen Apéro ausklingen zu lassen oder entspannt in die Nacht zu starten.

Wir suchen daher die beliebtesten Aperitivo-Locations des Landes. Nach der Nominierungsphase wurden aus den meisten Nennungen der Falstaff-Community die Top 10 Listen für Zürich sowie die restliche Schweiz zusammengestellt. Wir freuen uns über Ihre Stimme!

Stimmen Sie jetzt für Ihren Favoriten

Vielen Dank für Ihre Stimme! Das Voting ist bereits abgeschlossen – die Ergebnisse werden in Kürze hier veröffentlicht.


Das Voting ist bis 3. August 2023, 12 Uhr mittags aktiv.

Sollte Ihr Lieblings-Betrieb hier fehlen: Leider konnten aus logistischen Gründen nicht alle Apéro-Locations des Landes berücksichtigt werden. Die genannten Lokale sind die meist genannten Betriebe aus der vorhergegangenen Nominierungsphase.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

  • 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemässe Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschliessen.

Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff Schweiz
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