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Kinderverbot in Café: Aarauer Regierung stärkt umstrittenen Entscheid

Café
Aargau
Kinder
Politik

Ein Aarauer Betrieb setzt auf Ruhe statt Familienfreundlichkeit – und darf das auch.

Die Betreiberin des Cafés «90 Grad Café Bar» in Aarau entschied sich Ende vergangenen Jahres, Gästen unter 14 Jahren den Zutritt zu ihrem Lokal zu verwehren. Ihr erklärtes Ziel: eine «ruhige und gemütliche Atmosphäre» zu schaffen. Ihr Entscheid sorgte schweizweit für Diskussionen und wurde schliesslich von der Regierung geprüft. Nun liegt eine Einordnung vor.

Der Aargauer Regierungsrat stellt klar: Ein Zutrittsverbot für Kinder ist rechtlich zulässig und stellt keine Diskriminierung dar. Juristisch müssen das Diskriminierungsverbot und die Wirtschaftsfreiheit gegeneinander abgewogen werden. Beide sind in der Bundesverfassung verankert. Laut Regierungsrat überwiegt im vorliegenden Fall jedoch die unternehmerische Freiheit.

Ist ein Kinderverbot herabwürdigend?

Da Gastronomiebetriebe keine staatliche Aufgabe erfüllen, können Betreiber:innen grundsätzlich selbst entscheiden, wen sie bedienen. Ein staatlicher Zwang, alle Gästegruppen zu bewirten, wäre ein unverhältnismässiger Eingriff in diese Freiheit. Zwar gilt auch das Alter als geschütztes Merkmal, doch wird Altersdiskriminierung rechtlich weniger streng gewichtet als etwa Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder Herkunft. Ein Kinderverbot wird daher weder als herabwürdigend noch als Verstoß gegen die Menschenwürde eingestuft.

Der Regierungsrat sieht deshalb keinen Anlass, das Gastgewerbegesetz anzupassen. Gleichzeitig betont er, dass solche Verbote die Ausnahme bleiben dürften. Für die meisten Betriebe sei es wirtschaftlich nicht attraktiv, bewusst auf Familien als Zielgruppe zu verzichten. Zudem gebe es weiterhin genügend kinderfreundliche Lokale im Kanton, sodass die gesellschaftliche Teilhabe gewährleistet ist.


Redaktion
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