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Voting: Die beliebtesten Schweizer Mikrobrauereien 2024

Von welcher Mikro- oder Gasthausbrauerei geniessen Sie Ihr Craft Beer am liebsten? Voten Sie jetzt für Ihren Lieblings-Betrieb.

Craft Beer wird handwerklich und in kleineren Mengen gebraut und mit viel Individualität ausgestattet. Mit ihrer Kreativität und ihrem Engagement machten die Mikro- und Gasthaus-Brauereien, die den Grossteil der mehr als 1'200 angemeldeten Brauereien in der Schweiz ausmachen, das Land zu einem internationalen Craft Beer-Hotspot.

Um die Vielfalt der Brauereien und die leidenschaftlichen Bierbrauer dahinter zu unterstützen, sucht Falstaff die beliebtesten Mikrobrauereien des Landes. In einer ersten Phase konnten alle Mikro- und Gasthaus-Brauereien nominiert werden – die Meistgenannten haben es schliesslich in die Top-Votings geschafft, in dem ab sofort bis 25. April abgestimmt werden kann.

Welche Mikrorauerei ist Ihr Favorit? Stimmen sie jetzt für Zürich und die Schweiz ab!

Vielen Dank für Ihre Stimme! Das Voting ist bereits beeindet, die ergebnisse werden in Kürze hier veröffentlicht.


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Das Voting ist bis 25. April 2024, 12 Uhr mittags aktiv.

Sollte Ihr Lieblings-Betrieb hier fehlen: Leider konnten aus logistischen Gründen nicht alle Brauereien des Landes berücksichtigt werden. Die genannten Top 10 Brauereien sind die meist genannten Betriebe aus der vorhergegangenen Nominierungsphase.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal pro Tag im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Mehrfach-Nennungen werden automatisch ausgeschieden. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.

Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff Schweiz
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