In Hamburg versucht man einen neuen Weg.

In Hamburg versucht man einen neuen Weg.
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Geimpft oder genesen: Startschuss für 2-G-Regelung in Hamburg

Betreiber von Restaurants und Hotels in Hamburg können entscheiden, ob sie nur noch Geimpfte und Genesene einlassen und das kontrollieren. Im Gegenzug werden Einschränkungen erlassen.

Als erstes deutsches Bundesland hat Hamburg die Einführung eines 2-G-Optionsmodell im Senat beschlossen. Damit steht es Publikumseinrichtungen, zu denen etwa auch Restaurants und Hotels zählen, frei, ihre Angebote ausschließlich an geimpfte und genesene Personen zu richten. »Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein und dürfen nur so lange erfolgen, wie sie zur Pandemiebekämpfung nötig sind«, sagte der Erste Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag auf der Landespressekonferenz.

Setzen die Gastronomen oder Hoteliers die neue 2-G-Regelung um, so entfallen die Beschränkungen in Bezug auf Abstandsvorgaben, Testpflicht, Tanzverbot sowie Vorgaben zu Sitzplätzen und Tischanordnung. Konkret bedeutet das, dass in Gaststätten, die die 2-G-Option wahrnehmen, Tische wieder beliebig platziert werden können, Masken an festen Steh- und Sitzplätzen und die Abstandspflicht entfallen. Darüber hinaus gibt es keine Testpflicht mehr, die Sperrstunde wird für solche Betriebe aufgehoben. Mehr Menschen dürfen ferner zu Veranstaltungen kommen, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind zunächst von der Regelung ausgenommen.

Online-Anmeldung als Voraussetzung

Die neuen Corona-Regeln treten in Hamburg Ende der Woche in Kraft. Um das 2-G-Optionsmodell nutzen zu können, müssen sich Gastronomiebetreibende online anmelden. Betriebe, die sich für das Modell entscheiden, müssen dann kontrollieren, ob ihre Gäste einen Impf- oder Genesenen-Nachweis sowie einen Ausweis mit sich tragen. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen drohen Bußgelder von 1.000,– Euro bis zu 20.000,– Euro.

hamburg.de/coronavirus

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